Nr.: 0528 --Pfefferspray nach Friseurbesuch--
(ots) -
-
Ort: Bremen-Mitte
Zeit: 15.08.18, 17.30 Uhr
Ein 34 Jahre alter Mann war am Mittwochnachmittag offensichtlich
mit seinem neuen Haarschnitt nicht zufrieden und versprühte Reizgas
im Friseursalon. Einsatzkräfte der Polizei Bremen nahmen den
flüchtenden Täter vorläufig fest.
Der 34-Jährige ließ sich in einem Friseurgeschäft in der
Bahnhofsvorstadt von der 52 Jahre alten Chefin die Haare schneiden.
Er war mit dem Schnitt nicht zufrieden und beglich die Rechnung nur
widerwillig. Der Mann kehrte kurze Zeit später in den Salon zurück
und versprühte Pfefferspray. Hierbei wurden die 52-Jährige und eine
23 Jahre alte Mitarbeiterin leicht verletzt. Der Täter soll
anschließend noch die Mittelfinger gezeigt haben und lief zu Fuß
davon. Einsatzkräfte stellten ihn wenige Minuten später am
Bahnhofsplatz. Gegen den 34-Jährigen wird nun wegen gefährlicher
Körperverletzung und Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz ermittelt,
da bei seiner Durchsuchung ein Polenböller gefunden wurde. Diese
sind in Deutschland aufgrund der extremen Gefährlichkeit nicht
zugelassen. Die weiteren Ermittlungen dauern an.
Rückfragen bitte an:
Pressestelle Polizei Bremen
Pressestelle
Nils Matthiesen
Telefon: 0421 361-12114
pressestelle(at)polizei.bremen.de
http://www.polizei.bremen.de
http://www.polizei-beratung.de
Original-Content von: Polizei Bremen, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 16.08.2018 - 09:53 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1956640
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-HB
Stadt:
Bremen
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Nr.: 0528 --Pfefferspray nach Friseurbesuch--"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizei Bremen (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).