Rollerfahrer ohne Führerschein in Gelsenkirchen-Bismarck unterwegs
(ots) - Ein 34-jähriger Gelsenkirchener fuhr am
15.08.2018, gegen 16:00 Uhr, mit einem Kleinkraftrad auf der
Bickernstraße in Richtung Reckfeldstraße. Der Roller fiel den
Polizeibeamten auf, da die komplette hintere Beleuchtungseinrichtung
fehlte. Bei der Verkehrskontrolle kamen noch andere technische Mängel
zum Vorschein. Beide Reifen wiesen kaum Profil auf, der Tacho
funktionierte nicht, die Beleuchtung im vorderen Bereich war defekt
und die Blinker kaputt. Darüber hinaus konnte der Fahrer keine
Fahrerlaubnis vorzeigen. Ein freiwillig durchgeführter
Atemalkoholtest verlief negativ, ein freiwillig durchgeführter
Drogentest jedoch positiv. Die Beamten brachten den Beschuldigten zur
Wache, wo ihm der zuständige Arzt eine Blutprobe entnahm. Die
Polizisten untersagten ihm ausdrücklich die Weiterfahrt mit dem
Roller. Der Gelsenkirchener trat seinen Heimweg zu Fuß an. Ihn
erwartet ein Strafverfahren.
Rückfragen bitte an:
Polizei Gelsenkirchen
Yvonne Shirazi Adl
Telefon: 0209/365-2014
E-Mail: Yvonne.ShiraziAdl(at)polizei.nrw.de
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Datum: 16.08.2018 - 11:42 Uhr
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