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LKW-Fahrer ohne gültige Fahrerlaubnis als Ersatzfahrer für LKW-Fahrer ohne gültige Fahrerlaubnis...

ID: 1957203

(ots) - Als die Beamten der Autobahnpolizei
Gau-Bickelheim am Dienstagvormittag einem LKW-Fahrer ohne gültige
Fahrerlaubnis die Weiterfahrt untersagten, staunten sie nicht
schlecht, als der von der Firma entsandte Ersatzfahrer zur Übernahme
des Fahrzeugs an der Kontrollstelle kam - dessen Führerschein war
genauso ungültig wie der des ersten Fahrers! Beide Fahrer konnten nur
eine EU-Fahrerlaubnis aus Spanien vorweisen, bei denen es sich um
eine Überschreibung einer Fahrerlaubnis aus einem Drittstaat
handelte. Diese Überschreibungen, die prüfungsfrei vorgenommen werden
oder die aufgrund eines gefälschten Führerscheins eines Drittstaates
erteilt wurde, sind hier nicht anerkannt, d.h. die beiden
Brummi-Fahrer waren hier ohne gültigen Führerschein unterwegs, weil
der eine ursprünglich in Marokko und der zweite in Kolumbien
ausgestellt war. Dies wird nicht nur für die Fahrer Konsequenzen
haben, die eine Anzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis erhalten,
sondern auch für den Halter. Ihn erwarten nun ebenfalls zwei
Strafanzeigen wegen Zulassen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis.




Rückfragen bitte an:

Autobahnpolizei Gau-Bickelheim

Telefon: 06701 - 919 203
www.polizei.rlp.de/vd.mainz

Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der
Quelle zur Veröffentlichung frei.

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Datum: 16.08.2018 - 16:03 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kategorie:

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