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180820.1 Kiel / Kreis Plön: Einschulung in der Landeshauptstadt Kiel und im Kreis Plön.

ID: 1959161

(ots) - In dieser Woche beginnt für hunderte
Erstklässler in Kiel und im Kreis Plön mit der Einschulung der "Ernst
des Lebens". Aus diesem Anlass gibt die Polizeidirektion Kiel einige
Hinweise und Verhaltenstipps.

Es sind viele neue Eindrücke, die auf die Kinder einströmen. Das
macht es ihnen nicht leicht, sich auf den Verkehr zu konzentrieren.
Erstklässler sind häufig Neulinge im Straßenverkehr und können
Geschwindigkeiten und Entfernungen noch nicht abschätzen und Gefahren
sicher erkennen und richtig beurteilen. Dies betrifft nicht nur
Erstklässler, sondern auch ältere Grundschüler. Gefährdend kommt
hinzu, dass Kinder aufgrund ihrer Körpergröße schnell übersehen
werden können.

Umso mehr liegt es in der Verantwortung der erwachsenen
Verkehrsteilnehmer, diese Gefahren immer im Hinterkopf zu haben und
sich besonders vorsichtig und rücksichtsvoll zu verhalten.

- Reduzieren Sie insbesondere im Bereich von Kindergärten, Schulen
und Wohngebieten ihre Geschwindigkeit, auch wenn Sie keine
Kinder erkennen können. Bleiben Sie stets bremsbereit.

- Wer "nur eben mal schnell" sein Kind am Fahrbahnrand aussteigen
lassen will und dabei im Halteverbot steht, schafft ein
Sichthindernis für Kinder. Beachten Sie Park- und Halteverbote.

- Insbesondere zwischen abgestellten Fahrzeugen können Kinder
plötzlich die Fahrbahn betreten. Fahren Sie hier betont langsam.

- Üben Sie mit ihren eigenen Kindern das richtige Verhalten im
Straßenverkehr.

- Seien Sie durch ihr eigenes Verhalten ein Vorbild für andere
Verkehrsteilnehmer.

Die Polizei wird in den nächsten Wochen verstärkt vor den Schulen
in Kiel und im Kreis Plön präsent sein. Hierbei wollen die Beamten
durch Präsenz und Aufklärung die Autofahrer zu einer gemäßigten und




rücksichtsvollen Fahrweise veranlassen. Kinder und ihre
Begleitpersonen sollen Hilfe beim Überqueren der Straße erhalten.
Weiterhin werden Tipps zum richtigen Verhalten im Straßenverkehr
vermittelt.

Neben diesem präventiven Ansatz wird die Polizei gegen
verbotswidriges Halten und Parken im Bereich von Schulen und
Schulwegen einschreiten und gegebenenfalls Verwarnungsgelder erheben
und, falls erforderlich, Fahrzeuge abschleppen. Auch
Geschwindigkeitsmessungen werden durchgeführt.

Oliver Pohl




Rückfragen bitte an:
Polizeidirektion Kiel
Stabsstelle/Öffentlichkeitsarbeit
Gartenstraße 7, 24103 Kiel

Tel. +49 (0) 431 160 - 2010 bis 2012
Fax +49 (0) 431 160 - 2019
Mobil 1 +49 (0) 171 290 11 14
Mobil 2 +49 (0) 171 30 38 40 5
E-Mail: Pressestelle.Kiel.PD(at)polizei.landsh.de

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Datum: 20.08.2018 - 12:18 Uhr
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