Fahren ohne Fahrerlaubnis durch Vorlage eines gefälschten Führerscheins
(ots) - Am 20.08.2018, wurde ein 37-jähriger
Fahrzeugführer aus der VGV Maifeld, mit seinem Pkw, VW-Polo, einer
allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen. Der Fahrer legte den
Beamten eine polnische EU-Fahrerlaubnis vor. Den kontrollierenden
Beamten ergaben sich aufgrund verschiedener Auffälligkeiten Zweifel
an der Echtheit des Führerscheins. Eine Überprüfung der vorgelegten
Fahrerlaubnis in einem Dokumentenprüfgerät bestätigte, dass es sich
bei dem vorgelegten Führerschein um eine Totalfälschung handelte. Die
Weiterfahrt wurde unterbunden, gegen den Fahrzeugführer wurde ein
Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis und Urkundenfälschung
eingeleitet. Der falsche Führerschein wurde sichergestellt.
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Datum: 21.08.2018 - 08:06 Uhr
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