Bulgare kann Verhaftung am Flughafen Leipzig/Halle abwehren
(ots) - Die Staatsanwaltschaft Stuttgart stellte einen
Vollstreckungshaftbefehl gegen den 46 Jahre alten Mann aus. Wegen
Fahrens ohne Fahrerlaubnis befand ihn das Amtsgericht der
süddeutschen Metropole für schuldig. Dazu verurteilte das Gericht den
Mann zu einer Geldstrafe. Für den Fall der Nichtzahlung wäre er für
85 Tage in eine Justizvollzugsanstalt einzuliefern.
Dies konnte der Bulgare, der am 20. August 2018 mit einem Flug aus
Varna in Leipzig ankam, verhindern. Dazu zahlte er die offenen Kosten
in Höhe von knapp 3.100 Euro an die Bundespolizei. Im Anschluss
konnte er nach Deutschland ein- und weiterreisen.
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Datum: 21.08.2018 - 14:11 Uhr
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