Gewässerverunreinigung gemäß § 324 StGB
(ots) - Nach derzeitigem Erkenntnisstand kam es am Di.,
21.08.18, gg. 15:31 Uhr infolge defekter Dichtungen der
Ladetankpumpen eines Tankschiffes, beim Beladen zum Produktaustritt
von ca. 5 ... 10 l Dieselkraftstoff. Vor Beginn des Ladevorganges
wurde durch den Beschuldigten versäumt, die Dichtigkeitsprüfung der
Pumpen im Ladetank durchzuführen. Der Kraftstoff gelangte dabei über
das Deck und das Gangbord ins Hafenbecken und verunreinigte das
Gewässer. Das Ausmaß der Verunreinigung beträgt ca. 150 qm. Die
Druckluftsperre des Hafen Raunheim wurde durch das Hafenpersonal in
Betrieb gesetzt. Absaugmaßnahmen mittels hinzugezogenen Saugwagen
dauern an. Auswirkungen auf den Main waren nicht vorhanden. Durch den
hinzugezogenen verantwortlichen Schifffahrtssachbearbeiter des
Wasser-und Schifffahrtsamtes (WSA) Aschaffenburg wurde dem Schiff
das weitere Laden untersagt. Die Weiterfahrt mit der bereits an Bord
befindlichen Ladung zum Löschort Frankfurt am Main, das Löschen der
Ladung sowie die anschließende Weiterfahrt zur Werft in den
Niederlanden wurde durch das zuständige WSA genehmigt. Weitere
Ermittlungen dauern an.
Rückfragen bitte an:
Wasserschutzpolizeistation Wiesbaden
Maaraue
55252 Mainz - Kastel
Tel.: 06134-5566-0
Fax.: 06134-5566-40
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Datum: 21.08.2018 - 22:54 Uhr
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