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Einreise am Flughafen Düsseldorf endet in der Haftanstalt

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(ots) - Die Einreise eines Deutschen endete gestern in
der Justizvollzugsanstalt. Der Mann wurde bei der grenzpolizeilichen
Einreisekontrolle eines Fluges aus Genf festgestellt.

Insgesamt wurde der 35-Jährige zweimal zur Festnahme und zweimal
zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben. Die Staatsanwaltschaft
Essen verurteilte ihn wegen Unterschlagung zu einer Geldstrafe von
3.073,50 Euro oder einer Freiheitsstrafe von 100 Tagen. Die
Staatsanwaltschaft Münster hingegen verhängt eine Geldstrafe von
5.085,50 Euro oder eine Freiheitsstrafe von 100 Tagen wegen
Steuerhinterziehung. Der in Haltern am See lebende Mann wurde des
Weiteren von der Staatsanwaltschaft Essen und Bochum wegen eines
Wohnungseinbruchdiebstahls und wegen Betruges zur
Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben. Damit die beiden
Staatsanwaltschaften den Mann postalisch erreichen können, wurde
seine Wohnanschrift aufgenommen und an die zuständige
Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Da der 35-Jährige die geforderten
Geldstrafen nicht bezahlen konnte, wurde er in die
Justizvollzugsanstalt Düsseldorf verbracht.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Flgh. Düsseldorf
Anne Kister
Telefon: 0211 9518 108
E-Mail: presse.dus(at)polizei.bund.de
Twitter: https://twitter.com/BPOL_NRW
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Datum: 22.08.2018 - 10:07 Uhr
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