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Frau nach angeblichem Glückspielgewinn um mehrere tausend Euro betrogen

ID: 1961626

(ots) - (uk) Eine Frau aus Büren ist in den
letzten Monaten um mehrere tausend Euro betrogen worden, weil ihr
vorgegaukelt wurde bei einem Gewinnspiel eine große Summe Geld
gewonnen zu haben. Die 65-Jährige hatte bereits im April einen Anruf
bekommen in dem der Anrufer behauptete von der Mahnstelle des
Amtsgerichts aus Paderborn zu sein. Der Fremde erklärte, dass im
Rahmen eines Glückspiels an dem die Frau teilgenommen haben sollte,
Mahngebühren in Höhe von mehreren tausend Euro aufgelaufen seien.
Diese seien entstanden, weil die Geschädigte mehrere hunderttausend
Euro gewonnen, aber die dafür fälligen Bearbeitungsgebühren nicht
bezahlt habe. Ihr könne der Gewinnbetrag nur ausgezahlt werden, wenn
vorher die angelaufenen Gebühren beglichen würden. In weiteren
Telefonaten mit einer angeblichen Sachbearbeiterin des Unternehmens
wurde das Opfer aufgefordert verschiedene Gebühren in vierstelliger
Höhe zu überweisen. Die Frau ist den Aufforderungen immer wieder
nachgekommen. Als sie der angeblichen Mitarbeiterin der
Glücksspielfirma schließlich mitteilte, dass sie kein Geld mehr habe,
wurde ihr zugesagt, dass der Gewinn durch Mitarbeiter einer
Sicherheitsfirma persönlich zu Hause ausgezahlt würde. Zu der
Übergabe des Gewinns ist es nie gekommen. Die Anrufer sind nicht mehr
zu erreichen. Die Frau wandte sich schließlich an die Polizei, wo ihr
erklärt wurde, dass sie Opfer einer bekannten Betrugsmasche geworden
ist. In den letzten Jahren ist es im gesamten Bundesgebiet zu ähnlich
gelagerten Fällen gekommen bei denen telefonische
Gewinnbenachrichtigungen vorzugsweise an ältere Mitbürger/-innen
übermittelt wurden. Die Betrüger fordern zunächst immer, dass vor der
Übergabe eines hohen Geld- oder Sachgewinnes Überführungs-, Zoll-,
Notarkosten oder ähnliches vom Geschädigten gezahlt werden müssen.




Trotz der Zahlung dieser Kosten mittels Ukash /Paysafe /
Banküberweisungen/ WesternUnion oder ähnlicher
Finanztransaktionssystemen sowie durch kleinere Geldüberweisungen auf
inländische Konten ( Finanzagenten ) durch die Opfer, kommt es in der
Folge zu keinerlei Übergabe oder Auszahlung der angeblichen
Gewinnbeträge. Die Täter nutzten für die Kommunikation mit ihren
Opfern das so genannte "Call-ID-Spoofing" bei dem die tatsächliche
Rufnummer des Anrufenden verschleiert wird. Dadurch wird die
eigentliche Telefonnummer der Kriminellen unterdrückt und beim dem
Geschädigten wird stattdessen eine Rufnummer angezeigt, die
beispielsweise zu einer Anwaltskanzlei, zu einem Gericht, einem
Notar, der Polizei, dem Zoll oder der Staatsanwaltschaft gehört. Die
Polizei warnt davor fremden Menschen, die sie nur von
Telefongesprächen her kennen Geld zu übergeben oder zu überweisen.




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Der Landrat als
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Datum: 23.08.2018 - 11:43 Uhr
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