Verkehrsverstöße im Bereich der Polizeiinspektion Wismar
(ots) - +++
Am 22. August in der Zeit von 14:30 bis 17:30 führten Beamte des
Polizeireviers Gadebusch in Reinhardtsdorf (Kreisstraße 27)
Geschwindigkeitskontrollen durch. Gegen 14:50 Uhr fuhr ein VW mit
überhöhter Geschwindigkeit in die Kontrollstelle ein. Während der
sich anschließenden Kontrolle stellten die Beamten fest, dass das
Fahrzeug aufgrund der fehlenden Haftpflichtversicherung zur
Zwangsentstempelung ausgeschrieben war. Die Kennzeichen wurden durch
die Beamten entwertet und sichergestellt, die Weiterfahrt wurde
untersagt. Gegen den 67-jährigen Fahrzeugführer sowie die
Fahrzeughalterin wurden Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das
Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet.
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Ebenso am 22. August gegen 13:00 Uhr kontrollierten Beamte des
Polizeihauptreviers Wismar im Bereich der Wismarer Altstadt einen VW
Golf, dessen Fahrer nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis
war. Folglich leiteten die Beamten gegen den 45-Jährigen ein
Ermittlungsverfahren ein.
Gegen die Halterin des Fahrzeuges, die zum Zeitpunkt der Kontrolle
als Beifahrerin mitfuhr, wurde ebenfalls ein Strafverfahren wegen der
Verletzung ihrer Halterpflichten nach dem Straßenverkehrsgesetzt
eingeleitet.
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Im Rahmen eines polizeilichen Einsatzes wegen Streitigkeiten
zwischen Familienangehörigen in Rehna wurde am 22.08.2018 gegen 21:45
Uhr bekannt, dass der am Streit beteiligte Sohn unter dem Einfluss
von Drogen mit einem nicht versicherten Kleinkraftrad unterwegs soll.
Zudem soll dieser im Besitz von Waffen sein. Im Zimmer des
30-Jährigen fanden Beamte des Polizeireviers Gadebusch zwei
Schreckschusspistolen und stellten diese sicher.
Gegen 23:00 Uhr trafen die Beamten den 30-Jährigen in der Wohnung
seiner Freundin an. Der durchgeführte Drogenvortest bestätigte den
Konsum von Cannabis und Amphetaminen, woraufhin eine
Blutprobenentnahme erfolgte. Die erforderliche Fahrerlaubnis für das
Kleinkraftrad konnte der Mann ebenfalls nicht vorweisen.
Neben einem Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der
Körperverletzung muss sich der Mann auch wegen der Verstöße gegen das
Betäubungsmittelgesetz, Pflichtversicherungsgesetz sowie Waffengesetz
verantworten.
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Datum: 23.08.2018 - 15:08 Uhr
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