Fahren ohne Fahrerlaubnis
(ots) - Im Rahmen der Streife fiel den
Beamten der PI Kirn ein Roller auf der B41 in Höhe des Kreisverkehrs
von Simmertal auf. Der Rollerfahrer hatte sein Fahrzeug beim Erkennen
der Streife abrupt abgebremst. Der Fahrer wurde hieraufhin einer
Verkehrskontrolle unterzogen. Hierbei konnte ermittelt werden, dass
es sich bei dem Roller um ein Kleinkraftrad mit einer
Höchstgeschwindigkeit von 50km/h handelte. Der 17-jährige Fahrer
konnte jedoch keine Fahrerlaubnis zum Führen des Rollers vorweisen.
Aufgrund dessen wurde eine Anzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis
gefertigt und die Weiterfahrt untersagt. Ferner wird auch gegen den
Halter des Rollers ein Verfahren eingeleitet werden.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Kirn
Telefon: 06752-1560
www.polizei.rlp.de/pd.badkreuznach
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Datum: 25.08.2018 - 11:46 Uhr
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B41, AS Kreisel Simmertal
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