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Doppelt kassiert - 2.700 Euro Geldstrafe als Quittung;

Zoll deckt Leistungsbetrug auf

ID: 1965248

(ots) -
Neunzig Tagessätze zu je 30 Euro, mithin insgesamt 2.700 Euro
Geldstrafe, so lautet das Urteil des Amtsgerichts Nordhorn für einen
Leistungsbezieher aufgrund von Ermittlungen des Hauptzollamts
Osnabrück. Da der Mann aus Nordhorn seine Arbeitsaufnahme der Agentur
für Arbeit nicht mitgeteilt hatte, konnte er rund 1.120 Euro zu
Unrecht kassieren.

Der inzwischen rechtskräftig Verurteilte bezog Leistungen nach dem
Sozialgesetzbuch. Mit Hilfe einer automatisierten Prüfung kam die
Agentur für Arbeit dem Leistungsbetrüger auf die Schliche. EDV -
unterstützt vergleicht der Leistungsträger regelmäßig die von den
Arbeitgebern gemeldeten Personaldaten mit den Arbeitslosendaten. Da
der 48-Jährige zeitgleich Arbeitslosengeld I und Gehalt von einem
Personaldienstleister bezog, nahm das Hauptzollamt Osnabrück die
Ermittlungen auf, die schließlich zur Anklageerhebung wegen Betruges
durch die Staatsanwaltschaft führte.

Der Leistungsempfänger hätte die Agentur für Arbeit sofort
benachrichtigen müssen, als er die berufliche Tätigkeit aufnahm. Das
hatte er trotz entsprechender Hinweise nicht getan.

Neben der Geldstrafe muss der Verurteilte die zu Unrecht bezogene
staatliche Unterstützung ebenfalls zurückzahlen.

1 Bilddatei Quelle: Hauptzollamt Osnabrück




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Osnabrück
Pressesprecher
Christian Heyer
Telefon: 0541-5066-302
E-Mail: presse.hza-osnabrueck(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

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Datum: 29.08.2018 - 08:34 Uhr
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Polizeimeldungen



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