Videobeobachtung in der Altstadt wird fortgesetzt
(ots) - Die polizeiliche Videobeobachtung in der
Mönchengladbacher Altstadt wird ab dem 1. September um ein weiteres
Jahr verlängert. Dies entschied Polizeipräsident Mathis Wiesselmann
nun gemäß § 15a Polizeigesetz NRW. Die Auswertung der
Kriminalitätszahlen zeigt, dass es sich bei dem videobeobachteten
Bereich nach wie vor um einen Kriminalitätsbrennpunkt handelt. Im
Jahr 2017 wurden in dem Bereich 560 Straftaten bekannt, in Jahr 2016
lag die Anzahl bei 608. Dabei überwog der Anteil der
Körperverletzungs- und Eigentumsdelikte. Die bisherigen Erfahrungen
bestätigen den präventiven und polizeitaktischen Nutzen. "Die
Videobeobachtung lässt uns sich anbahnende Straftaten frühzeitig
erkennen und zielgerichtet einschreiten" erklärt Polizeipräsident
Mathis Wiesselmann. Damit werde eine Vielzahl an Straftaten,
insbesondere Körperverletzungen, oftmals verhindert. Auch ist die
größere Hemmschwelle für potentielle Straftäter, in diesem
videoüberwachten Bereich Straftaten zu begehen, ein wichtiger Aspekt.
"Die Videobeobachtung ist nur sinnvoll, wenn Einsatzkräfte diese
Maßnahme begleiten, die dann schnell und effektiv einschreiten. Um
dies zu gewährleisten, setzen wir gezielt Polizeikräfte mit diesem
Auftrag ein" erklärt der Polizeipräsident. Im Zeitraum vom 01.01.2017
bis 31.12.2017 wurden in dem videobeobachteten Bereich 2.178
polizeiliche Maßnahmen getroffen (davon 577 Gefährderansprachen, 729
Platzverweise, 200 Freiheitsentziehungen, 17 Blutentnahmen) und 218
Straftaten festgestellt und verfolgt. Im Vergleichszeitraum
01.01.2016 bis 31.12.2016 wurden 2.668 polizeiliche Maßnahmen
getroffen (davon 473 Gefährderansprachen, 961 Platzverweise, 321
Freiheitsentziehungen, 42 Blutentnahmen) und 287 Straftaten
festgestellt und verfolgt. Auch bei der Strafverfolgung kann die
Videobeobachtung ein Hilfsmittel der Beweissicherung und Tatklärung
sein. Im Jahr 2017 wurden im Rahmen von 45 Strafverfahren die
Aufnahmen als Beweismittel herangezogen. Dies führte in 14 Fällen zur
Klärung der Straftaten. Über die Absicht der Verlängerung wurde der
Polizeibeirat vorab in Kenntnis gesetzt. Die Mitglieder stimmten
darauf mehrheitlich dafür, die Videobeobachtung um ein weiteres Jahr
zu verlängern.(ha)
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Datum: 31.08.2018 - 14:40 Uhr
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