Trunkenheitsfahrt
(ots) -
Zunächst hat es "nur" nach einer Verkehrs-Ordnungswidrigkeit
ausgesehen, doch dann ergab das gerichtsverwertbare Alkoholmessgerät
einen höheren Wert: Eine Blutprobe wurde notwendig.
Die Streife hatte den Verkehrsteilnehmer in der Nacht zum Freitag in
der Hans-Franck-Straße kontrolliert. Leichter Alkoholgeruch machte
eine Überprüfung notwendig. Bei dem Test mit dem Alkoholtestgerät der
Streifenbesatzung wurde noch ein Wert unter der Grenze zur Straftat
gemessen. Auf der Dienststelle erfolgte eine zweite Feststellung,
allerdings mit einem Ergebnis über dem Wert der absoluten
Fahruntüchtigkeit (1,1 Promille).
Die Ergebnisse des Evidential-Test-Gerätes sind im
Ordnungswidrigkeiten-Verfahren als Beweismittel zugelassen. Für die
jetzt fällige Strafanzeige musste allerdings eine Blutprobe entnommen
werden. Zudem wurde der Führerschein sichergestellt.
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Datum: 31.08.2018 - 15:21 Uhr
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