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Bundespolizisten vollstrecken sechs Haftbefehle am Wochenende am Flughafen Düsseldorf

ID: 1968491

(ots) - Am Wochenende konnten am Flughafen Düsseldorf
insgesamt fünf Personen durch die Bundespolizei bei der Ein- und
Ausreisekontrolle festgenommen werden. Davon konnten alle Personen
ihre Geldstrafe in der Gesamthöhe von 3.869,- Euro bezahlen.

Bei der Ausreisekontrolle nach Großbritannien stellten die
Bundespolizisten am Flughafen Düsseldorf fest, dass der 47-jährige
Deutsche von der Staatsanwaltschaft Düsseldorf gesucht wurde. Der in
London lebende Mann wurde zu einer Erzwingungshaft von 10 Tagen oder
750,- Euro wegen eines Verstoßes gegen das Ordnungswidrigkeitengesetz
verurteilt. Nach Entrichtung der Geldstrafe konnte der Mann seine
Reise nach London fortsetzen.

Des Weiteren wurde ein 36-Jähriger festgenommen, weil die
Staatsanwaltschaft Duisburg den Mann wegen eines Verstoßes nach dem
Pflichtversicherungsgesetz ausgeschrieben hatte. Der türkische
Staatsangehörige konnte die 30 Tage Freiheitsstrafe umgehen, indem er
die Geldstrafe in Höhe von 750,- Euro bei der Bundespolizei bezahlte.
Anschließend konnte er seinen Flug nach Istanbul antreten.

Aufgrund einer Fahndungsausschreibung der Staatsanwaltschaft
Aachen wegen Trunkenheit im Verkehr wurde ein 29-Jähriger bei der
Ausreisekontrolle nach Dubai festgestellt. Der belgische
Staatsangehörige konnte die Freiheitsstrafe von 30 Tagen abwenden, in
dem er die Geldstrafe von 900,- Euro bei der Bundespolizei
entrichtete.

Ebenso konnte ein Deutscher seine Geldstrafe von 478,50 Euro
begleichen. Bereits im November 2017 wurde der 27-Jährige vom
Amtsgericht Dortmund wegen Erschleichen von Leistungen zu 40 Tagen
verurteilt. Der Mann konnte seinen Heimweg nach Dortmund anschließend
fortsetzen.

Bei der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle wurde eine 27-Jährige
festgestellt, die von der Staatsanwaltschaft Duisburg in zwei Fällen




wegen Erschleichen von Leistungen zur Festnahme ausgeschrieben war.
Die in Oberhausen wohnende Frau wurde bereits zu 780,50 Euro oder 70
Tagen Ersatzfreiheitsstrafe, sowie 210,- Euro oder 14 Tage
Freiheitsstrafe verurteilt. Nach der Zahlung konnte die Frau ihre
Reise in die Türkei fortsetzen.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Flgh. Düsseldorf
Anne Kister
Telefon: 0211 9518 108
E-Mail: presse.dus(at)polizei.bund.de
Twitter: https://twitter.com/BPOL_NRW
www.bundespolizei.de

Postfach 30 04 42
40404 Düsseldorf

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder
unter oben genannter Kontaktadresse.

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Datum: 03.09.2018 - 11:32 Uhr
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