Osnabrück: Polizei warnt vor falscher Bewerbermail
(ots) - Die Polizei warnt aus aktuellem Anlass vor
falschen Bewerbermails. Eine Osnabrücker Firma suchte einen neuen
Mitarbeiter und hatte zu diesem Zwcke online eine Stellenanzeige ins
Netz gestellt. Am gestrigen Tag erhielt man dann eine E-Mail in Form
einer ZIP-Datei auf den Firmenaccount, in der sich der Lebenslauf
eines Bewerbers befinden sollte. Als die Mail geöffnet wurde,
funktionierte plötzlich nichts mehr auf dem PC und die Firma erhielt
eine Zahlungsaufforderung auf den Bildschirm. Mit Zahlung dieser
Forderung würde der nun mit einem Virus infizierte PC durch die
unbekannten Täter wieder freigeschaltet. Die Firma ging nicht auf
diese Forderung ein und übergab den Computer IT-Experten. Die Polizei
rät in diesem Fall keine Bewerbungen zu öffnen, die als ZIP-Datei
eingehen. Der Bewerber sollte gebeten werden, die Unterlagen als
PDF-Datei zu übersenden. Wichtig ist zudem ein aktueller Virenschutz
auf dem PC. Verdächtige Dateien können vorab auch online per
Virenscanner überprüft werden. Von wichtigen Daten sollte ein Backup
erstellt werden, das getrennt vom Netzwerk aufbewahrt wird.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Osnabrück
Frank Oevermann
Telefon: 0541/327-2071
E-Mail: pressestelle(at)pi-os.polizei.niedersachsen.de
http://www.pi-os.polizei-nds.de
Original-Content von: Polizeiinspektion Osnabrück, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 03.09.2018 - 15:14 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1968943
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-OS
Stadt:
Osnabrück
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Osnabrück: Polizei warnt vor falscher Bewerbermail"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeiinspektion Osnabr (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).