Aufmerksamer Nachbar stört Einbrecher
(ots) -
Metallschrott haben Einbrecher in der Nacht zum Mittwoch zum
Abtransport bereitgelegt. Der aufmerksame Nachbar war jedoch auf
ihren abgestellten PKW aufmerksam geworden und verständigte die
Polizei. Die Täter flüchteten zwar zu Fuß, ließen jedoch ihren Wagen
zurück.
Der Zeuge hatte sich nach Mitternacht das auf seinem Gelände in der
Glantalstraße abgestellte Fahrzeug angeschaut. Der Motor war noch
warm. Schließlich hörte er verdächtige Geräusche vom Firmengelände
des Nachbarbetriebes.
Die eingetroffenen Polizisten konnten auf der Rückseite des
Handwerkbetriebes Schäden am Zaun feststellen und fanden das bereit
gelegte Diebesgut.
Eine Suche nach den Tätern blieb ohne weiteren Erfolg. Sie hatten
sich wohl über den angrenzenden Fußweg entfernt.
Bei dem zurückgelassenen Fahrzeug handelt es sich um einen dunklen
Ford, Galaxy, mit französischem Kennzeichen. In dem Wagen waren die
hinteren Sitze für Transportzwecke ausgebaut.
Die Polizei in Lauterecken (Telefon-Nummer 06382 9110) fragt: Wer
kann Hinweise zu dem Wagen und seinen Benutzern geben? Ist das
Fahrzeug in den letzten Tagen gesehen worden?
Rückfragen bitte an:
Polizeidirektion Kaiserslautern
Telefon: 0631 369-1080
www.polizei.rlp.de/pd.kaiserslautern
Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der
Quelle zur Veröffentlichung frei.
Original-Content von: Polizeidirektion Kaiserslautern, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 05.09.2018 - 16:02 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1970567
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-PDKL
Stadt:
Glanbrücken
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Aufmerksamer Nachbar stört Einbrecher"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeidirektion Kaiserslautern (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).