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Bad Dürkheim - Testkäufe im Rahmen einer Jugendschutzkontrolle durchgeführt;1 Verstoß bei 5 Testkäufen mit Jugendlichen geahndet

ID: 1971348

(ots) - Im Vorfeld des diesjährigen Wurstmarktes
wurden am Donnerstagnachmittag Testkäufe von Spirituosen in
Supermärkten, Kiosken sowie an Tankstellen durchgeführt. Als Käufer
versuchten zwei Schüler der Höheren Berufsfachschule Polizeidienst
und Verwaltung (HBFS) - alle im Alter von 17 Jahren - die Waren in
Bad Dürkheim zu erwerben. Zwei Jugendsachbearbeiter der Polizei Bad
Dürkheim und eine Mitarbeiterin des Ordnungsamtes der Stadt Bad
Dürkheim begleiteten die "Testkäufer". In einem Fall wurde den
Jugendlichen eine Flasche Jägermeister verkauft. Die Verkäuferin ließ
sich zwar den Personalausweis zeigen, verrechnete sich allerdings
beim Alter der Käufer. In diesem Fall wurden für die Verfolgung der
begangenen Ordnungswidrigkeit die notwendigen Daten von der
Mitarbeiterin des Ordnungsamtes aufgenommen. In den Fällen, in denen
es zu keinen Verstößen kam, wurde dem Kassenpersonal der "Testkauf"
offengelegt und das korrekte Verhalten des Personals gelobt.
Branntweinhaltiger Alkohol und Tabakwaren dürfen an Minderjährige
nicht abgegeben werden, andere alkoholische Getränke wie Bier, Wein
oder Sekt nicht an Jugendliche unter sechzehn Jahren. Das
Verkaufspersonal ist dafür verantwortlich, dass diese Altersgrenzen
eingehalten werden. Im Zweifelsfall muss das Alter beispielsweise
durch Vorlage eines amtlichen Ausweises kontrolliert werden. Wer
dagegen verstößt und Alkohol oder Tabakwaren an Kinder oder zu junge
Jugendliche verkauft, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem
Bußgeld belegt werden kann.




Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Bad Dürkheim
POLIZEIPRÄSIDIUM RHEINPFALZ
Weinstraße Süd 36
67098 Bad Dürkheim
Telefon 06322 963-0
Telefax 06322 963-120
pibadduerkheim.(at)polizei.rlp.de
SB: Thomas Jung

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Datum: 06.09.2018 - 16:06 Uhr
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