Staatenlose müssen zurück nach Polen
(ots) - Nur wenige Momente dauerte für vier Staatenlose
der Aufenthalt in Deutschland. Die Männer waren am Samstagmorgen
eingereist, um einer illegalen Erwerbstätigkeit im Bundesgebiet
nachzugehen. Bundespolizisten kamen den 30, 34, 40 und 46 Jahre alten
Nichtbürgern aus Lettland auf die Schliche, nachdem sie dessen
lettischen Pkw bei Kodersdorf angehalten hatten.
Befragt man zum Beispiel das Internet, findet sich zu dem Wort
"Nichtbürger" der Hinweis, dass es sich nach lettischem Recht um
Menschen mit dauerhaftem Aufenthaltsrecht in Lettland handelt, die
weder die lettische noch eine andere Staatsbürgerschaft besitzen.
Sofern ein Nichtbürger aus Lettland Inhaber eines gültigen lettischen
Fremdenpasses ist, darf er sich für touristische Zwecke innerhalb
eines Zeitraumes von 180 Tagen für 90 Tagen im Schengen-Raum
aufhalten.
Im vorliegenden Fall war jedoch das Reiserecht angesichts der
Umstände erloschen. Die Staatenlosen wurden nach Anzeigenerstattung
nach Polen zurückgeschoben. Der 40-Jährige, der den Pkw lenkte, wird
sich ferner wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und wegen
Urkundenfälschung verantworten müssen. Er hatte lediglich einen
ukrainischen Führerschein dabei und dieser war gefälscht.
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Datum: 10.09.2018 - 14:09 Uhr
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