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Pressemitteilung der Polizeiautobahnstation Wiesbaden: Lkw-Fahrer will Polizei hinters Licht führen

ID: 1974896

(ots) - Ein Lkw-Fahrer hat im Verlauf des vergangenen
Wochenendes die Aufmerksamkeit der Beamten der Wiesbadener
Autobahnpolizei unterschätzt und versucht, sie mit schauspielerischem
Geschick hinters Licht zu führen. Am Freitag, 07.09.2018, stellte
eine Streife der Polizeiautobahnstation, gegen 23.45 Uhr einen
deutlich überladenen Klein-Lkw mit polnischem Kennzeichen fest. Der
30-jährige ukrainische Fahrer legte zunächst Ladepapiere vor, anhand
derer bereits eine deutliche Überladung zu erwarten war. Das Fahrzeug
mit einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 t kam dann auf der Waage auf
6900 Kilogramm, wodurch sich eine Überladung von fast 100% ergab.
Geladen hatte der Lkw Kfz-Ersatzteile (Kotflügel und Querträger) die
innerhalb Deutschlands ausgeliefert werden sollten. Wie nicht anders
zu erwarten, wurde von den Beamten die Weiterfahrt untersagt und die
Umladung der Fahrzeugteile angeordnet. Am Samstag erschien dann der
verantwortliche Fahrer in Begleitung eines zweiten Lkw und dessen
Fahrer bei der Dienststelle zwecks Umladung. Hier ging es recht
eifrig zu; es wurde viel hantiert und hin und her geräumt, so dass
nach zwei Stunden der zweite Lkw wegfuhr und der 30-jährige Ukrainer
dem Wachhabenden mitteilte, man sei fertig mit Umladen und er wolle
jetzt weiterfahren. Von der Wache aus konnten zuvor allerdings schon
die schauspielerischen Fähigkeiten beim angeblichen Umladen erkannt
und bestaunt werden, was natürlich eine erneute Wägung zur Folge
hatte. Damit hatte der Fahrer wohl nicht gerechnet und das Fahrzeug
brachte erneut 6900 Kilogramm auf die Waage. Schließlich gab der Mann
zähneknirschend zu geschummelt zu haben, was ihm einen weiteren
Ruhetag bis zum tatsächlichen Umladen am Sonntag einbrachte. Das den
Transport durchführende Unternehmen hatte sich durch die massive
Überladung einen zweiten Transport gespart, was im Wettbewerb mit




anderen, rechtskonform handelnden Unternehmen, einen illegal
erwirtschafteten Gewinn erbrachte. Für derartige Verstöße sieht der
Gesetzgeber aber als Alternative zur Verfolgung der
Ordnungswidrigkeit auch die Möglichkeit der Einziehung des Wertes von
Taterträgen, also eine Gewinnabschöpfung vor. Eine erste Berechnung
dieses Vermögensvorteils ergab die stolze Summe von 1.200 Euro,
welche das Unternehmen nun an die zuständige Verfolgungsbehörde zu
zahlen hat. Neben der Erhöhung der Verkehrssicherheit ist die
Gewinnabschöpfung auch ein sehr gutes Instrument zur Gewährleistung
der Wettbewerbsgleichheit für alle ordnungsgemäß handelnden
Unternehmen.




Rückfragen bitte an:

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Konrad-Adenauer-Ring 51
65187 Wiesbaden
Telefon: (0611) 345-1041 / 1042
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Datum: 12.09.2018 - 11:06 Uhr
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