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Kontrolle des Güterverkehrs - Polizei beendet lange Reise eines Tiertransportes (FOTO)

ID: 1975425

(ots) -
Gestern (11.09.2018) kontrollierten Einsatzkräfte der Regionalen
Kontrollgruppe der Polizeidirektion Osnabrück mit Unterstützung des
Bundesamtes für Güterverkehr auf dem Parkplatz der Tank- und
Rastanlage Grönegau-Süd, an der A 30, den gewerblichen Güterverkehr.
Im Fokus stand dabei der grenzüberschreitende Transport von Abfällen
- 48 LKW wurden überprüft. Bei acht Fahrzeugen fanden die Beamten
Verstöße gegen abfallrechtliche Bestimmungen. Nochdazu stellten die
Einsatzkräfte in 13 Fällen technische Mängel fest, die teilweise so
eklatant waren, dass die Weiterfahrt untersagt wurde. Insgesamt
untersagte die Polizei in acht Fällen die Weiterfahrt und behielt
rund 700 Euro an Sicherheitsleistungen ein.

Auch für einen Tiertransporter, welcher mit 34 Zuchtrindern auf
zwei Ebenen beladen war, war die Fahrt schnell zu Ende. Der Transport
war im Kreis Steinfurt gestartet und sollte in das über 2.744 km
entfernte russische Voronesch führen. Die gesamte Transportdauer
wurde durch den Transporteur auf über fünf Tage kalkuliert. Um die
Beladung in der zweiten Ebene zu ermöglichen, hatten der Fahrer und
der Betreuer der Tiere das Dach des Sattelauflieger ausgefahren. So
musste an der Kontrollstelle festgestellt werden, dass der
Sattelauflieger entgegen der in Deutschland zulässigen 4,00 m eine
Höhe von 4,145 Metter aufwies. Des Weiteren war die Laderaumhöhe für
die transportierten Rinder, trotz ausgefahrenen Daches, nicht
ausreichend. Beim Ablassen des Daches hätte dieses auf dem Rücken der
Rinder aufgelegen. Eine Verletzung der Tiere auf dem langen
Transportweg wäre sehr wahrscheinlich gewesen. Aus diesem Grund
musste der Tiertransport unter Begleitung der Polizei zum Ausgangsort
zurückgeführt und die Tiere wieder entladen werden. Des Weiteren
wurde bei der Kontrolle festgestellt, dass der Fahrer nicht über die




ausreichende Qualifikation verfügte, um einen Tiertransport zu
begleiten. Nochdazu war für den Auflieger eine Zulassung für
Langstreckentransporte nicht vorhanden und die letzte Desinfektion
und Reinigung konnte ebenfalls nicht nachgewiesen werden. Den Fahrer,
dem Begleiter, dem Transporteur und den organisierenden Personen
erwarten jetzt mehrere Bußgeldverfahren mit Bußgeldern in
empfindlicher Höhe.




Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Osnabrück
Marco Ellermann
Telefon: 0541 - 327 1024
E-Mail: pressestelle(at)pd-os.polizei.niedersachsen.de
http://www.pd-os.polizei-nds.de

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Datum: 12.09.2018 - 16:58 Uhr
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