Polizisten angegriffen
(ots) - Gleich zweimal kam es gestern
in Nordthüringen zu Widerständen gegen Polizeibeamte. In Mühlhausen
griffen Polizisten am Donnerstagabend gegen 17.30 Uhr ein, als ein
Paar auf offener Straße in Streit geriet. Da der Mann äußerst
aggressiv auf die Polizisten reagierte, musste gegen den 33-Jährigen
Pfefferspray eingesetzt werden. Im Vorfeld war es bereits zu einer
Körperverletzung zum Nachteil der 30 Jahre alten Frau gekommen. Gegen
den betrunkenen Mann wurden Anzeigen erstattet. Gegen 19.00 Uhr kam
es in Bad Frankenhausen, Kyffhäuserkreis, erneut zum Widerstand gegen
Polizisten. Ein polizeibekannter 22-Jähriger war widerrechtlich in
die Wohnung seiner Ex-Freundin eingedrungen. Dort zerstörte er
Mobiliar, außerdem stieß er die junge Frau zu Boden. Durch mehrere
Zeugen, die der Frau zu Hilfe eilten, konnte der 22-Jährige
überwältigt werden. Anschließend wehrte sich der alkoholisierte und
offenbar unter Drogeneinfluss stehende Mann gegen die Maßnahmen der
hinzugerufenen Polizisten. Dabei beleidigte er die Beamten und trat
einen Polizisten gegen das Schienbein. Der 22-Jährige musste die
Nacht in der Zelle verbringen.
Rückfragen bitte an:
Thüringer Polizei
Landespolizeiinspektion Nordhausen
Pressestelle
Telefon: 03631 961503
E-Mail: pressestelle.lpindh(at)polizei.thueringen.de
http://www.thueringen.de/th3/polizei/index.aspx
Original-Content von: Landespolizeiinspektion Nordhausen, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 14.09.2018 - 11:30 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1976562
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: LPI-NDH
Stadt:
Mühlhausen/Bad Frankenhausen
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Polizisten angegriffen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Landespolizeiinspektion Nordhausen (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).