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Zoll prüft bundesweit die Einhaltung des Mindestlohns - jeder zehnte Fall auffällig

ID: 1977957

(ots) -
Am 11. und 12. September 2018 haben insgesamt rund 6.000
Einsatzkräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung
(FKS) bundesweit die Einhaltung der Mindestlohnregelungen geprüft.
Dabei befragten die Zöllnerinnen und Zöllner über 32.000 Personen zu
ihren Arbeitsverhältnissen und führten rund 4.500
Geschäftsunterlagenprüfungen bei Arbeitgebern durch.

Im besonderen Fokus der Kontrollen stand die Einhaltung des
gesetzlichen Mindestlohnes. Der gesetzliche Mindestlohn besteht seit
2015 und beträgt aktuell 8,84 Euro je Zeitstunde. Die Einsatzkräfte
prüften insbesondere im Einzelhandel, Gaststätten- und
Beherbergungsgewerbe, Friseurhandwerk, Speditions-, Transport- und
Logistikgewerbe sowie im Personenbeförderungsgewerbe.

Insgesamt hat der Zoll 351 Ermittlungsverfahren eingeleitet, davon
172 Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstößen gegen das
Mindestlohngesetz. Die übrigen Verfahren betreffen unter anderem das
Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen und
Leistungsmissbrauch.

In 3.291 Fällen sind weitere Sachverhaltsaufklärungen
erforderlich. Dabei ergaben sich insbesondere Hinweise auf
Mindestlohnunterschreitungen, das Vorenthalten von
Sozialversicherungsbeiträgen, illegale Ausländerbeschäftigung und den
unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen. Das Hauptzollamt
Düsseldorf beteiligte sich mit den FKS-Standorten Düsseldorf und
Wuppertal an den Kontrollen in den Städten Düsseldorf, Wuppertal,
Remscheid, Solingen und Teilen des Kreises Mettmann. 59 Zöllner (D:
31, W: 28) befragten 649 Personen (D: 354, W: 295) und führten 40
Geschäftsunterlagenprüfungen (D: 31, W: 9) durch.

Die Zöllner fanden dabei Anhaltspunkte für mögliche Verstöße:
-Hinweise auf Verstöße gegen das Mindestlohngesetz in 42 Fällen
-Hinweise auf Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt in 59




Fällen
-Hinweise auf illegale Ausländerbeschäftigung in einem Fall
-Hinweise auf Leistungsmissbrauch in 22 Fällen.




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Hauptzollamt Düsseldorf
Pressesprecher
Michael Walk
Telefon: 0211-2101-233
E-Mail: presse.hza-duesseldorf(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

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Datum: 17.09.2018 - 11:05 Uhr
Sprache: Deutsch
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