Zoll prüft bundesweit die Einhaltung des Mindestlohns /
Knapp 100 Zöllner unterstützen in Braunschweig, Göttingen, Hildesheim und der Region die bundesweite Sonderprüfung
(ots) -
Am 11. und 12. September 2018 haben insgesamt rund 6.000
Einsatzkräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung
(FKS) bundesweit die Einhaltung der Mindestlohnregelungen geprüft.
Dabei befragten die Zöllner über 32.000 Personen zu ihren
Arbeitsverhältnissen und führten rund 4.500
Geschäftsunterlagenprüfungen bei Arbeitgebern durch.
In Braunschweig, Göttingen, Hildesheim und der Region waren dabei
knapp 100 Kontrolleure im Einsatz. Trotz vorheriger Ankündigung der
Aktion sind bei dem Hauptzollamt Braunschweig bei jedem sechsten
Arbeitnehmer weitere Nachprüfungen erforderlich.
Im besonderen Fokus der Kontrollen stand die Einhaltung des
gesetzlichen Mindestlohnes. Der gesetzliche Mindestlohn besteht seit
2015 und beträgt aktuell 8,84 Euro je Zeitstunde. Die Einsatzkräfte
prüften insbesondere im Einzelhandel, Gaststätten- und
Beherbergungsgewerbe, Friseurhandwerk, Speditions-, Transport- und
Logistikgewerbe sowie im Personenbeförderungsgewerbe.
Während der zweitägigen Maßnahme wurden vom Hauptzollamt
Braunschweig flächendeckend 486 Arbeitnehmer befragt und zusätzlich
die Geschäftsunterlagen von 102 Arbeitgebern geprüft. Von dem
Standort Braunschweig waren 36, aus Göttingen ebenfalls 36 und aus
Hildesheim 25 Zöllner im Einsatz.
Bei der Maßnahme gab es im Bezirk des Hauptzollamtes Braunschweig
78 Hinweise auf Unregelmäßigkeiten. Insbesondere wegen möglicher
Verstöße gegen das Mindestlohngesetz (21), Leistungsmissbrauch (21),
Beitragsvorenthaltung (17) und der illegalen Beschäftigung von
Ausländern (12) erscheint die Einleitung von Ermittlungsverfahren
möglich. "Im Innendienst wird nun geprüft, wie diese Feststellungen
zu bewerten sind. Dann werden gegebenenfalls Ermittlungsverfahren
eingeleitet", erklärt Zolloberinspektor Andreas Löhde vom
Hauptzollamt Braunschweig das weitere Vorgehen.
Bundesweit hat der Zoll 351 Ermittlungsverfahren eingeleitet,
davon 172 Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstößen gegen das
Mindestlohngesetz. Die übrigen Verfahren betreffen unter anderem das
Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen und
Leistungsmissbrauch. In 3.291 Fällen sind bundesweit weitere
Sachverhaltsaufklärungen erforderlich. Dabei ergaben sich
insbesondere Hinweise auf Mindestlohnunterschreitungen, das
Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen, illegale
Ausländerbeschäftigung und den unrechtmäßigen Bezug von
Sozialleistungen.
Zwar prüft der Zoll im Kampf gegen die Schwarzarbeit täglich auch
die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohnes, dennoch war diese
bundesweite Mindestlohnsonderprüfung etwas Besonderes: "Als Partner
der Wirtschaft verlaufen unsere Prüfungen im Regelfall so diskret wie
möglich. Mit der jetzigen bundesweiten Mindestlohnsonderprüfung
wollten wir aber gezielt die Öffentlichkeit für die Themen
Mindestlohn und Schwarzarbeit sensibilisieren und präventiv tätig
werden. Das ist uns gelungen" erläutert Pressesprecher Andreas Löhde.
Aus diesem Grund wurde die Aktion auch erstmalig vorher angekündigt.
Dennoch traf die Kontrolle einige Personen völlig überraschend: Im
Landkreis Hameln-Pyrmont wurde ein kontrollierter Mann per Haftbefehl
gesucht, ein anderer sprang im Großraum Hildesheim während der
Kontrolle aus dem Fenster und entzog sich -scheinbar unverletzt- der
Prüfung durch Flucht.
Kontakt für Medienvertreter:
Hauptzollamt Braunschweig
Pressesprecher
Andreas Löhde
Telefon: 0531/3809-452 (-0)
Fax: 0531/3809-200
E-Mail: Presse.HZA-Braunschweig(at)Zoll.Bund.de
www.zoll.de
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Datum: 17.09.2018 - 11:15 Uhr
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