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Zoll prüft bundesweit die Einhaltung des Mindestlohns - jeder zehnte Fall auffällig

ID: 1978074

(ots) -
Am 11. und 12. September 2018 haben insgesamt rund 6.000
Einsatzkräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung
(FKS) bundesweit die Einhaltung der Mindestlohnregelungen geprüft.
Dabei befragten die Zöllnerinnen und Zöllner über 32.000 Personen zu
ihren Arbeitsverhältnissen und führten rund 4.500
Geschäftsunterlagenprüfungen bei Arbeitgebern durch.

Im besonderen Fokus der Kontrollen stand die Einhaltung des
gesetzlichen Mindestlohnes. Der gesetzliche Mindestlohn besteht seit
2015 und beträgt aktuell 8,84 Euro je Zeitstunde. Die Einsatzkräfte
prüften insbesondere im Einzelhandel, Gaststätten- und
Beherbergungsgewerbe, Friseurhandwerk, Speditions-, Transport- und
Logistikgewerbe sowie im Personenbeförderungsgewerbe.

Insgesamt hat der Zoll 351 Ermittlungsverfahren eingeleitet, davon
172 Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstößen gegen das
Mindestlohngesetz. Die übrigen Verfahren betreffen unter anderem das
Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen und
Leistungsmissbrauch.

In 3.291 Fällen sind weitere Sachverhaltsaufklärungen
erforderlich. Dabei ergaben sich insbesondere Hinweise auf
Mindestlohnunterschreitungen, das Vorenthalten von
Sozialversicherungsbeiträgen, illegale Ausländerbeschäftigung und den
unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen.

Im Bezirk des Hauptzollamts Augsburg waren an den vier
FKS-Standorten Augsburg, Ingolstadt, Kempten und Lindau über 80
Zöllner im Einsatz. Dabei wurden nahezu eintausend
Personenbefragungen durchgeführt und Geschäftsunterlagen in insgesamt
424 Betrieben geprüft. Bei 43 Sachverhalten sind weitergehende
Ermittlungen nötig. Dabei finden in 17 Fällen Ermittlungen wegen
Verstößen gegen den Mindestlohn, in 13 Fällen wegen
Beitragsvorenthaltung u. a. durch Scheinselbständige, in jeweils 4




Fällen zur illegalen Ausländerbeschäftigung und zu
Leistungsmissbrauch und in sechs sonstigen Fällen statt. Vier
Ermittlungsverfahren wurden bereits eingeleitet, zwei davon wegen
Mindestlohnunterschreitung.

"Die Prüfaktion fand fast durchgängig gute Akzeptanz", so Georg
Jocher, Leiter des FKS-Standortes Augsburg. "Erneut stellten wir
fest, dass einige Betriebe aufgrund der Marktsituation kaum in der
Lage sind, mehr als den gesetzlichen Mindestlohn zu zahlen. Trotzdem
gab es Vielfach positive Rückmeldungen zur Durchführung der
Kontrollen."

Weitere Informationen zur Arbeit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit
finden Sie unter www.zoll.de




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Augsburg
Ute Greulich-Stadlmayer
Telefon: 0821/5012-161
E-Mail: Ute.Greulich-Stadlmayer(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

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Datum: 17.09.2018 - 11:56 Uhr
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