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Zoll prüft bundesweit die Einhaltung des Mindestlohns - jeder zehnte Fall auffällig

ID: 1978122

(ots) -
Am 11. und 12. September 2018 haben insgesamt rund 6.000
Einsatzkräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung
(FKS) bundesweit die Einhaltung der Mindestlohnregelungen geprüft.
Dabei befragten die Zöllnerinnen und Zöllner über 32.000 Personen zu
ihren Arbeitsverhältnissen und führten rund 4.500
Geschäftsunterlagenprüfungen bei Arbeitgebern durch.

Im besonderen Fokus der Kontrollen stand die Einhaltung des
gesetzlichen Mindestlohnes. Der gesetzliche Mindestlohn besteht seit
2015 und beträgt aktuell 8,84 Euro je Zeitstunde. Die Einsatzkräfte
prüften insbesondere im Einzelhandel, Gaststätten- und
Beherbergungs-gewerbe, Friseurhandwerk, Speditions-, Transport- und
Logistikgewerbe sowie im Personenbeförderungsgewerbe.

Insgesamt hat der Zoll 351 Ermittlungsverfahren eingeleitet, davon
172 Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstößen gegen das
Mindestlohngesetz. Die übrigen Verfahren betreffen unter anderem das
Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen und
Leistungsmiss-brauch.

In 3.291 Fällen sind weitere Sachverhaltsaufklärungen
erforderlich. Dabei ergaben sich insbesondere Hinweise auf
Mindestlohnunterschreitungen, das Vorenthalten von
Sozialversi-cherungsbeiträgen, illegale Ausländerbeschäftigung und
den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen.

Auch das Hauptzollamt Osnabrück beteiligte sich mit den
FKS-Standorten Osnabrück, Lohne und Nordhorn an den Kontrollen. 61
Zöllner befragten 1.097 Arbeitnehmer nach ihren
Beschäftigungsverhältnissen und führten 122
Geschäftsunterlagenprüfungen durch.

In vier Fällen wurden dabei Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Zudem kam es in weiteren 96 Fällen zu Unstimmigkeiten, die einer
weiteren Prüfung bedürfen. Konkret handelt es sich dabei in 30 Fällen
um Anhaltspunkte, dass die Betriebe den gesetzlich vorgeschriebenen




Min-destlohn von derzeit 8,84 Euro je Stunde nicht zahlen. Wegen
möglichem Sozialleistungsbetrug wird in 20 Fällen ermittelt. In 39
Fällen erbrachten die Prüfungen Hinweise, dass Arbeitgeber ihre
Arbeitnehmer nicht ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet
haben. Weiterhin fehlten bei sieben nicht EU-angehörigen
Arbeitnehmern die erforderlichen Arbeitsgenehmigungen.

Um die Rechtsverstöße abzuklären und zu ahnden, werden weitere
Prüfungs- und Ermittlungsmaßnahmen bei den Arbeitgebern durchgeführt.

1 Bilddatei: Quelle Hauptzollamt Osnabrück




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Osnabrück
Pressesprecher
Christian Heyer
Telefon: 0541-5066-302
E-Mail: presse.hza-osnabrueck(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Osnabrück, übermittelt durch news aktuell

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Datum: 17.09.2018 - 12:00 Uhr
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