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Zoll prüft bundesweit die Einhaltung des Mindestlohns - jeder zehnte Fall auffällig

ID: 1978128

(ots) -
Am 11. und 12. September 2018 haben insgesamt rund 6.000
Einsatzkräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung
(FKS) bundesweit die Einhaltung der Mindestlohnregelungen geprüft.
Dabei befragten die Zöllnerinnen und Zöllner über 32.000 Personen zu
ihren Arbeitsverhältnissen und führten rund 4.500
Geschäftsunterlagenprüfungen bei Arbeitgebern durch.

Im besonderen Fokus der Kontrollen stand die Einhaltung des
gesetzlichen Mindestlohnes. Der gesetzliche Mindestlohn besteht seit
2015 und beträgt aktuell 8,84 Euro je Zeitstunde. Die Einsatzkräfte
prüften insbesondere im Einzelhandel, Gaststätten- und
Beherbergungsgewerbe, Friseurhandwerk, Speditions-, Transport- und
Logistikgewerbe sowie im Personenbeförderungsgewerbe.

Insgesamt hat der Zoll 351 Ermittlungsverfahren eingeleitet, davon
172 Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstößen gegen das
Mindestlohngesetz. Die übrigen Verfahren betreffen unter anderem das
Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen und
Leistungsmissbrauch.

In 3.291 Fällen sind weitere Sachverhaltsaufklärungen
erforderlich. Dabei ergaben sich insbesondere Hinweise auf
Mindestlohnunterschreitungen, das Vorenthalten von
Sozialversicherungsbeiträgen, illegale Ausländerbeschäftigung und den
unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen.

Im Rahmen dieser bundesweiten Mindestlohnsonderprüfung führte die
Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Frankfurt am Main
Prüfungen in verschiedenen Betrieben des Einzelhandels,
Dienstleistungen und der Gastronomie durch.

Insgesamt wurden 97 Betriebe im Frankfurter Stadtgebiet überprüft
und dabei 287 Personen zu den Umständen ihrer Beschäftigung befragt.
Zur Aufklärung der Sachverhalte werden hierzu weitere
Geschäftsunterlagen, wie zum Beispiel Lohnabrechnungen,




Stundenaufzeichnungen oder Arbeitsverträge bei den Arbeitgebern
eingesehen. Die Auswertung der dabei gewonnen Erkenntnisse,
insbesondere ob im Einzelfall der gesetzliche Mindestlohn gezahlt
wurde, dauert derzeit noch an.

In zwei Restaurants und einem Kosmetikstudio wurden außerdem acht
Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz festgestellt, weil hier
Arbeitnehmer ohne einen entsprechenden Aufenthaltstitel einer
Erwerbstätigkeit nachgingen. In dem Kosmetikstudio wurden zum
Beispiel zwei vietnamesische Arbeitnehmerinnen sowie ein Arbeitnehmer
angetroffen, welche Nageldesign in illegaler Beschäftigung ausübten.
Die beiden Frauen versuchten außerdem, ihre Identität durch Vorlage
eines Echtausweises einer ihnen optisch ähnelnden Person zu
verschleiern. Alle acht Personen wurden vorläufig festgenommen -
gegen deren Arbeitgeber wird nun ebenfalls ermittelt.

In sechs Restaurants und Gaststätten wurden darüber hinaus in
sechs Fällen Verwarnungsgelder erhoben, da die Arbeitnehmer der in
der Gastronomie geltenden Mitführungspflicht von Ausweisdokumenten
nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz nicht nachgekommen waren.

Das Hauptzollamt Frankfurt am Main ist zertifizierter Arbeitgeber
nach dem audit "berufundfamilie". Wir bieten Ausbildungsplätze an.
Näheres unter www.zoll.de - Beruf und Karriere.




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Datum: 17.09.2018 - 12:00 Uhr
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