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Zoll prüft bundesweit die Einhaltung des Mindestlohns - jeder zehnte Fall auffällig

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(ots) - Schwarzarbeit der Zollverwaltung (FKS) bundesweit
die Einhaltung der Mindestlohnregelungen geprüft. Dabei befragten die
Zöllnerinnen und Zöllner über 32.000 Personen zu ihren
Arbeitsverhältnissen und führten rund 4.500
Geschäftsunterlagenprüfungen bei Arbeitgebern durch.

Im besonderen Fokus der Kontrollen stand die Einhaltung des
gesetzlichen Mindestlohnes. Der gesetzliche Mindestlohn besteht seit
2015 und beträgt aktuell 8,84 Euro je Zeitstunde. Die Einsatzkräfte
prüften insbesondere im Einzelhandel, Gaststätten- und
Beherbergungsgewerbe, Friseurhandwerk, Speditions-, Transport- und
Logistikgewerbe sowie im Personenbeförderungsgewerbe.

Insgesamt hat der Zoll 351 Ermittlungsverfahren eingeleitet, davon
172 Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstößen gegen das
Mindestlohngesetz. Die übrigen Verfahren betreffen unter anderem das
Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen und
Leistungsmissbrauch.

In 3.291 Fällen sind weitere Sachverhaltsaufklärungen
erforderlich. Dabei ergaben sich insbesondere Hinweise auf
Mindestlohnunterschreitungen, das Vorenthalten von
Sozialversicherungsbeiträgen, illegale Ausländerbeschäftigung und den
unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen.

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Krefeld
begleitete die bundesweite Aktion an beiden Tagen mit 80
Einsatzkräften. Einsatzschwerpunkte bildeten dabei die Kontrollen des
Einzelhandels in den Stadtzentren ihres Zuständigkeitsbezirks
Krefeld, Mönchengladbach und Neuss. Ein weiteres Augenmerk richtete
sich am zweiten Einsatztag auf die Kontrollen des Transport- und
Logistikgewerbes im Hafengebiet in Krefeld-Uerdingen. Dabei führten
die Zöllnerinnen und Zöllner des Hauptzollamtes Krefeld 537
Personenbefragungen durch, die 250 Sachverhaltsaufklärungen bei den




Arbeitgebern nach sich ziehen werden. Vor Ort leiteten die
Einsatzkräfte sechs Ermittlungsverfahren ein und eröffneten fünf
Ordnungswidrigkeitsverfahren aufgrund von Verstößen gegen das
Mindestlohngesetz.

Weitere Ermittlungsverfahren können sich anschließen, wenn die
noch ausstehenden Geschäftsunterlagenprüfungen abgeschlossen sind, so
Rainer Wanzke, Pressesprecher des Hauptzollamtes Krefeld.




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Krefeld
Pressesprecher
Rainer Wanzke
Telefon: 02151-850288
E-Mail: presse.hza-krefeld(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Krefeld, übermittelt durch news aktuell


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Datum: 17.09.2018 - 12:29 Uhr
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