Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft und Bundespolizeiinspektion Stuttgart: Strafvollstreckung wegen exhibitionistischer Handlungen
(ots) - Beamte der Bundespolizei haben am Sonntagabend
(16.09.2018) gegen 20.30 Uhr einen 41-Jährigen im Stuttgarter
Hauptbahnhof festgenommen. Die Polizeibeamten überprüften die
Personalien des Mannes im Rahmen einer Personenkontrolle. Hierbei
stellte sich heraus, dass der bereits wegen exhibitionistischer
Handlungen verurteilte schwedische Staatsangehörige von der
Staatsanwaltschaft Stuttgart mit einem Vollstreckungshaftbefehl
gesucht wurde, da er die gegen ihn verhängte Geldstrafe nicht bezahlt
hatte. Der wohnsitzlose Mann konnte die noch offene Strafe nicht
begleichen, sodass er nun ersatzweise für 60 Tage ins Gefängnis muss.
Bundespolizisten brachten den 41-Jährigen anschließend in eine
Justizvollzugsanstalt.
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Bundespolizeiinspektion Stuttgart
Pressestelle
Daniel Kroh
Telefon: 0711 / 55049 - 107
E-Mail: bpoli.stuttgart.oea(at)polizei.bund.de
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Datum: 17.09.2018 - 13:21 Uhr
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