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Zwei Festnahmen, vier Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz und zwei wegen fehlendem Versicherungsschutz

ID: 1978310

(ots) - Zunächst war es ein 52-jähriger Lkw-Fahrer, den
die Beamten der Bundespolizei am Samstag den, 15.09.2018 gegen 14:45
Uhr im Seehafen nach Verlassen einer Frachtfähre aus Finnland
kontrollierten.

Hier konnten sie feststellen, dass der Mann im März 2017 durch das
Amtsgericht Meiningen mit Strafbefehl wegen des unerlaubten
Entfernens vom Unfallort zur Festnahme ausgeschrieben war.

Bisher war der Mann der Zahlungsaufforderung in Höhe von 476,-
Euro nicht nachgekommen und hätte, sofern er die Geldstrafe nicht vor
Ort zahlt, eine 20-tägige Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen müssen. Dies
blieb ihm durch Zahlung erspart.

Anders bei einem 48 - Jährigen, der den Bundespolizisten bei einer
Überwachungstreife auffiel. Bei ihm spuckte das Fahndungssystem
ebenfalls einen Haftbefehl aus. Dieser wurde wegen insgesamt 16
Straftaten mit Haftbefehl des Amtsgerichtes Rostock gesucht. Im
Einzelnen wird ihm vorgeworfen, im Zeitraum von Februar bis Juni 2018
zehn Mal öffentliche Verkehrsmittel ohne Fahrschein genutzt zu haben
und in sechs Fällen im gleichem Zeitraum Diebstahlshandlungen
durchgeführt zu haben. Auf Entscheidung des Haftrichters wurde die
Untersuchungshaft

angeordnet und er in die nächstliegende Justizvollzugsanstalt
eingewiesen.

Zudem konnten am Wochenende vier Personen festgestellt werden,
welche zuvor aus Dänemark kommend versuchten, unerlaubt in das
Bundesgebiet einzureisen. In zwei Fällen wurde die maximale
Aufenthaltsdauer von 90 Tagen überschritten und in zwei weiteren
konnten keine gültigen Aufenthaltsberechtigungen vorgelegt werden.
Gegen alle Personen wurden Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen
das Aufenthaltsgesetz eingeleitet.

Ebenfalls am Wochenende wurden ein ungarischer und ein
schwedischer Staatsangehöriger wegen des Verstoßes gegen das




Haftpflichtversicherungsgesetzgesetz beanzeigt. Bei ihnen konnte bei
der Kontrolle im Seehafen festgestellt werden, dass für die von ihnen
geführten Fahrzeuge kein ausreichender Haftpflichtversicherungsschutz
bestand. Da für das eine Fahrzeug nur für Schweden
Versicherungsschutz bestand, wurde auf Bitte des Eigentümers, eine
schwedische Vermietfirma, das Fahrzeug zur Eigentumssicherung
sichergestellt.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Rostock
Kopernikusstr. 1b
18057 Rostock
Pressesprecher
Frank Schmoll
Telefon: 0381 / 2083 103
E-Mail: bpoli.rostock.contr-presse(at)polizei.bund.de
Twitter: (at)bpol_kueste

Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt nimmt als Bundesbehörde ihre
Aufgaben in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern sowie in Nord-
und Ostsee und anlassbezogen darüber hinaus wahr.


Dazu sind ihr als operative Dienststellen die
Bundespolizeiinspektionen in Flensburg, Kiel, Rostock, Stralsund und
Pasewalk sowie die Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung
Rostock und eine Mobile Kontroll- und Überwachungseinheit
unterstellt. Mit den Bundespolizeiinspektionen See in Neustadt in
Holstein, Warnemünde und Cuxhaven verfügt sie als einzige
Bundespolizeidirektion über eine maritime Einsatzkomponente
"Bundespolizei See", um die Seegrenze in der Nord- und Ostsee
(Schengen-Außengrenze) zu überwachen.


Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt beschäftigt insgesamt ca.
2600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, darunter Polizeibeamte,
Verwaltungsbeamte und Tarifbeschäftigte.
Auf Grundlage des Bundespolizeigesetzes und anderer Gesetze nimmt sie
umfangreiche und vielfältige Aufgaben wahr.

Dazu gehören insbesondere:
-
der grenzpolizeiliche Schutz des Bundesgebietes,
- die bahnpolizeilichen Aufgaben
- die grenzpolizeilichen, schifffahrtspolizeilichen und
umweltpolizeilichen Aufgaben in Nord- und Ostsee.


Weitere Informationen zur Bundespolizei und zur
Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt erhalten Sie unter
www.bundespolizei.de.

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Datum: 17.09.2018 - 13:39 Uhr
Sprache: Deutsch
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