Bundespolizei nimmt 12-Jährige nach Schwarzfahren in Schutzgewahrsam
(ots) - Bereits am gestrigen Sonntag wurde die
Bundespolizei durch Kontrolleure der Verkehrsbetriebe Bielefeld um
Unterstützung gebeten, nachdem ein 12-jähriges Mädchen zuvor ohne
erforderlichen Fahrschein die Bielefelder Stadtbahn Linie 3 aus
"Babenhausen" in Richtung "Stieghorst" nutzte.
Bei der Überprüfung der Personalien stellte sich heraus, dass das
Mädchen zudem von den Eltern bei der Polizei als vermisst gemeldet
und durch die Kreispolizeibehörde Gütersloh ausgeschrieben war.
Die Bielefelder Bundespolizisten nahmen das Kind in
Schutzgewahrsam und verständigten die Eltern.
Bei Abholung aus der Wache der Bundespolizei erwartet das Mädchen
nicht nur eine grantige Mutter, sondern auch wegen des Erschleichens
von Leistungen eine Strafanzeige.
Personen, die zur Tatzeit jünger als 14 Jahre sind (also "Kinder"
im Sinne des Gesetzes), können allerdings nicht bestraft werden. Das
Familiengericht kann jedoch außerhalb des Strafverfahrens Maßnahmen
anordnen.
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Datum: 17.09.2018 - 15:18 Uhr
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