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Rechenfehler bringt Mann in die Justizvollzugsanstalt

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(ots) - Die Bundespolizei vollstreckt zwei Haftbefehle
innerhalb kürzester Zeit am Flughafen Düsseldorf. Beide Männer wurden
im Rahmen der grenzpolizeilichen Kontrolle festgestellt.

Die Einreise eines 59-Jährigen aus der Türkei endete in der
Justizvollzugsanstalt, weil er durch die Staatsanwaltschaft Karlsruhe
zur Festnahme ausgeschrieben war. Der türkische Staatangehörige wurde
von der Staatsanwaltschaft wegen unerlaubter Einfuhr von
Betäubungsmitteln in Tateinheit mit unerlaubtem Handeln von
Betäubungsmitteln zu einer Restfreiheitsstrafe von 1.095 Tagen
verurteilt. Das Landgericht Karlsruhe verurteilte zu einer Haftstrafe
wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Nachdem er
einen Teil seiner Strafe abgesessen hatte, wurde er 1998 in die
Türkei abgeschoben und mit einer Einreisesperre für die
Bundesrepublik belegt. Durch seine gestrige Einreise verstieß er
gegen die noch gültige Einreisesperre, welche erst am 18.10.2018
abgelaufen wäre. Die ihn festnehmenden Beamten rechneten ihm den
Zeitraum vor und da bemerkte der 59-Jährige seinen Rechenfehler und
ließ sich widerstandslos festnehmen. Weil er sich verrechnet hat,
wurde der in Frankreich lebende Mann in die Justizvollzugsanstalt zur
Verbüßung seiner Reststrafe gebracht.

Des Weiteren wurde ein 27-Jähriger festgenommen, da er von der
Staatsanwaltschaft Braunschweig wegen Verstoß gegen das
Ordnungswidrigkeitengesetz verurteilt wurde. Der nach Pristina
reisende Mann konnte die Geldstrafe in Höhe von 139,- Euro
aufbringen, so dass der kosovarische Staatsangehörige die restliche
Ersatzfreiheitsstrafe nicht absitzen musste.




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Datum: 19.09.2018 - 10:02 Uhr
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