Selbststeller beim Bundespolizeirevier
(ots) - Am gestrigen frühen Nachmittag, den 18.09.2018
klingelte es beim Bundespolizeirevier am Hauptbahnhof in Schwerin.
Als die Beamten öffneten, stand ein junger Mann vor ihnen und
reichte ein Schriftstück entgegen. Hierbei handelte es sich um eine
Ladung zum Strafantritt, da er im April 2018 mit Strafbefehl des
Amtsgerichts Schwerin wegen Diebstahls zur Zahlung einer Geldstrafe
von 50 Tagessätzen zu je 10,- Euro rechtskräftig verurteilt wurde.
Dieses wurde dem Mann von der Staatsanwaltschaft Schwerin Ende August
zugestellt. Da er die Geldstrafe nicht eingezahlt hatte, wurde ihm
zur Verbüßung der angedrohten Ersatzfreiheitstrafe von 50 Tagen die
Ladung zum Strafantritt mit der Aufforderung, sich innerhalb von zehn
Tagen bei der für ihn zuständigen Justizvollzugsanstalt einzufinden,
übersandt.
Eine sofortige Zahlung an die Landeszentralkasse
Mecklenburg-Vorpommern hätte ihn von der Vollstreckung der
Ersatzfreiheitsstrafe befreit. Nunmehr wollte er bei den
Bundespolizisten die Geldstrafe einzahlen. Obwohl der junge Mann die
Frist zum Strafantritt bereits um eine Woche hat verstreichen lassen,
wurde ihm die Möglichkeit gegeben die Geldstrafe vor Ort
einzuzahlen.
Über die Einzahlung der 500,- Euro wurde ihm eine Quittung
ausgestellt und er konnte im Anschluss als freier Mann die
Dienststelle verlassen.
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Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt nimmt als Bundesbehörde ihre
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(Schengen-Außengrenze) zu überwachen.
Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt beschäftigt insgesamt ca.
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Auf Grundlage des Bundespolizeigesetzes und anderer Gesetze nimmt sie
umfangreiche und vielfältige Aufgaben wahr.
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-
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Datum: 19.09.2018 - 10:23 Uhr
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