Haftstrafe für Arbeitslosengeldempfänger aus dem Raum Osnabrück;
Überführt durch einen Rechtschreibfehler
(ots) -
Zehn Monate Haft, so lautet das Urteil des Amtsgerichts
Bersenbrück für einen Leistungsbezieher aufgrund von Ermittlungen des
Hauptzollamts Osnabrück.
Wie die Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit feststellten,
hat der 51-Jährige über zwei Jahre hinweg zu Unrecht
Hartz-IV-Leistungen bezogen. Während des Leistungsbezugs betrieb der
Mann eine selbstständige Tätigkeit im Bereich Gartenarbeit. Seine
erzielten Erwerbseinkünfte teilte er dem Jobcenter nicht in
ordnungsgemäßer Höhe mit. So konnte er rund 13.800 Euro
Arbeitslosengeld II zu Unrecht kassieren.
Die Betrügereien fielen bei der Durchsicht der vom Beschuldigten
eingereichten Unterlagen auf, da sich ein Rechtschreibfehler in der
Umsatzübersicht befand. Aufgrund dieser Auffälligkeit wurden bei der
Bank die Kontoauszüge für das Konto des Angeklagten angefordert.
Hierbei stellte sich heraus, dass ein Großteil der Gutschriften und
Bareinzahlungen den Umsatzübersichten, die der Leistungsbezieher dem
Jobcenter und dem Hauptzollamt vorgelegt hatte, nicht zu entnehmen
war. Daraufhin nahm das Hauptzollamt Osnabrück die Ermittlungen auf,
die schließlich zur Anklageerhebung wegen Betruges durch die
Staatsanwaltschaft führte.
Die Haftstrafe ist für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt.
"Neben den Kosten des Verfahrens muss der Verurteilte die zu viel
erhaltenen Beträge selbstverständlich an den Leistungsträger
zurückzahlen", so Christian Heyer, Pressesprecher des Hauptzollamts
Osnabrück.
Das Urteil ist rechtskräftig.
1 Bilddatei Quelle: Hauptzollamt Osnabrück
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Osnabrück
Pressesprecher
Christian Heyer
Telefon: 0541-5066-302
E-Mail: presse.hza-osnabrueck(at)zoll.bund.de
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Datum: 20.09.2018 - 08:29 Uhr
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