Bad Segeberg / Boostedt - Darstellung der Kriminalitätslage in Boostedt (Gemeinde und Landesunterkunft) und Grundsätze zur Veröffentlichung von Strafsachen durch die Polizei
(ots) -
1.Kriminalitätsentwicklung
Am vergangenen Mittwoch, den 19. September 2018, hat in Boostedt
eine Bürgerversammlung stattgefunden.
Im Rahmen dieser Veranstaltung stellte der Leitende
Polizeidirektor Andreas Görs in seiner Funktion als Leiter der
zuständigen Polizeidirektion Bad Segeberg die Entwicklung der
Kriminalitätslage im Gemeindegebiet Boostedt (ohne Landesunterkunft)
dar.
An dieser Stelle wird die Kriminalitätsentwicklung in der Gemeinde
Boostedt und der Landesunterkunft Boostedt anhand der Polizeilichen
Kriminalstatistik (PKS) dargestellt. Die PKS von 2014 bis 2017
befindet sich in der Anlage zu dieser Veröffentlichung.
Die Polizeiliche Kriminalstatistik weist für das Gemeindegebiet
Boostedt (ohne Landesunterkunft) von 2016 auf 2017 entgegen des
Landestrends eine Zunahme an Straftaten (ohne ausländerrechtliche
Verstöße) von knapp 20 Prozent aus. Gegenüber dem Jahr 2014 ging die
Gesamtkriminalität aber leicht zurück.
Ladendiebstähle verdoppelten sich, Körperverletzungen gingen
zurück. Bei den Vermögens- und Fälschungsdelikten ist durch
Beförderungserschleichungen ("Schwarzfahren") ein Anstieg von 19 auf
35 zu sehen. Hausfriedensbrüche stiegen bedingt durch Hausverbote
nach Ladendiebstählen von 0 auf 9 Fälle. Sachbeschädigungen nahmen
von 7 auf 20 Taten zu, stagnierten allerdings im Vergleich zu 2014
Seit 2015 kam es auch innerhalb der Landesunterkunft zu einem
kontinuierlichen Gesamtanstieg der Straftaten von 69 (2016) auf 126
(2017) ohne ausländerrechtliche Verstöße.
Schwerpunktmäßig fallen hier Rohheitsdelikte (30 auf 36), einfache
Diebstähle (11 auf 14), schwerer Diebstahl (3 auf 12),
Sachbeschädigungen (2 auf 18) und auch die genannten Straftaten gegen
die Öffentliche Ordnung (z. B. Missbrauch von Notrufen bzw.
unzulässiges Auslösen oder Beschädigen von Brandmeldeanlagen) ins
Auge.
Aus Sicht der Polizei handelt es sich hierbei um einen
erklärbaren Anstieg, der auch im Zusammenhang mit den stark
angestiegenen Belegungszahlen der Landesunterkunft stehen dürfte.
In der Gesamtschau bezogen auf das Gemeindegebiet und die
Landesunterkunft ist es von 2016 und 2017 beim einfachen Diebstahl zu
einer Steigerung von 64 auf 82 Taten gekommen, dies beinhaltet die
Ladendiebstähle mit einem Anstieg von 19 auf 43.
Hinzu kommt eine deutliche Zunahme von Straftaten gegen die
Öffentliche Ordnung (z. B. Missbrauch von Notrufen bzw. unzulässiges
Auslösen oder Beschädigen von Brandmeldeanlagen) von 1 auf 15 Fälle.
Hausfriedensbrüche stiegen von einer auf elf Taten,
Sachbeschädigungen von 9 auf 38. Bei der Gesamtzahl der Straftaten
ohne ausländerrechtliche Verstöße ist im Jahr 2017 eine Zunahme um 91
Fällen von 242 auf 333 zu verzeichnen gewesen.
Tendenz für das Jahr 2018: Abschließende Bewertungen sind erst mit
Abschluss der PKS 2018 möglich. Nach bisherigen, vorläufigen
Erkenntnissen ist im Jahresverlauf 2018 mit einer Steigerung der
Kriminalitätsbelastung zu rechnen.
Besondere Vorkommnisse und schwerwiegende Straftaten sind, mit
Ausnahme der Tat vom 14.09.2018, bisher allerdings nicht vorgekommen.
Diesbezüglich wird auf die heutige Pressemitteilung der
Staatsanwaltschaft Kiel verwiesen.
Die Polizeidirektion Bad Segeberg wird neben den bereits erfolgten
Präsenzverstärkungen auch zukünftig lageangepasst reagieren und bei
Bedarf ihre Maßnahmen verstärken. Die Bevölkerung in Boostedt kann
sich auch zukünftig darauf verlassen, dass die Polizei für ihre
Sicherheit vor Ort sorgen wird.
2.Grundsätze zur Veröffentlichung von Strafsachen durch die
Polizei
Veröffentlichungen der Landespolizei richten sich nach den
Grundsätzen des Landespressegesetzes und innerdienstlicher Regelungen
(Erlasse). In diesen Regelungen ist unter anderem festgeschrieben,
dass in Strafsachen die Unterrichtung der Medien nur mit Zustimmung
der Staatsanwaltschaft erfolgen darf, wenn
- die Staatsanwaltschaft sich in die Ermittlungen der Polizei
bereits eingeschaltet hat; das gilt z. B. auch für
Haftbefehlsanträge und die Entscheidung darüber;
- die Staatsanwaltschaft sich im Einzelfall die Unterrichtung der
Öffentlichkeit durch eine ausdrückliche Erklärung vorbehalten
hat;
- Veranlassung zu der Annahme besteht, dass die Staatsanwaltschaft
wegen der Bedeutung der Sache oder aus anderen Erwägungen die
Öffentlichkeit selbst zu unterrichten gedenkt;
- es zweifelhaft ist, ob eine Mitteilung erfolgen soll.
Nach Abgabe der Ermittlungsakten bleibt die Unterrichtung der
Publikationsorgane der Justiz vorbehalten.
Polizeidirektion Bad Segeberg
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23795 Bad Segeberg
Lars Brockmann
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Datum: 21.09.2018 - 18:19 Uhr
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