Betrunkener Mann zwingt Lokführer zur Schnellbremsung
(ots) - Ein 25-Jähriger hat am
Sonntagmorgen (23.09.2018) auf der Bahnstrecke zwischen Göppingen und
Eislingen(Fils) den Lokführer eines Regionalexpress zu einer
Schnellbremsung gezwungen. Ersten Erkenntnissen zufolge lief der
junge Mann gegen 10:10 Uhr auf den Gleisen, als der Lokführer ihn aus
einer Entfernung von etwa 150 Metern erkannte, einen Achtungspfiff
abgab und die Bremsung einleitete. Der 25-Jährige soll daraufhin aus
dem Gleisbereich gestolpert und den Bahndamm hinuntergestürzt sein.
Nachdem der Regionalexpress zum Stehen kam, beobachtete der Lokführer
den deutschen Staatsangehörigen dabei, wie er offenbar versuchte in
den Zug einzusteigen. Auf sein Verhalten angesprochen flüchtete er
zunächst in unbekannte Richtung, bevor ihn eine alarmierte Streife
der Bundespolizei in Tatortnähe vorläufig festnahm. Durch die
eingeleitete Schnellbremsung verletzte sich nach derzeitigem
Kenntnisstand keiner, der etwa 50 im Zug befindlichen Reisenden. Der
mit knapp 1,8 Promille alkoholisierte Mann muss nun mit einem
Strafverfahren wegen des gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr
rechnen.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Stuttgart
Pressestelle
Meriam Kielneker
Telefon: 0711 / 55049 - 109
E-Mail: bpoli.stuttgart.oea(at)polizei.bund.de
www.bundespolizei.de
http://www.twitter.com/bpol_bw
Original-Content von: Bundespolizeiinspektion Stuttgart, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 24.09.2018 - 11:34 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1983008
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: BPOLI S
Stadt:
Göppingen/Eislingen(Fils)
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Betrunkener Mann zwingt Lokführer zur Schnellbremsung"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Bundespolizeiinspektion Stuttgart (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).