Schlafenden Reisenden die Handys gestohlen
(ots) - Bislang unbekannte Täter haben am vergangenen
Wochenende im S-Bahnbereich des Stuttgarter Hauptbahnhofs zwei
Reisenden die Handys gestohlen. Zunächst war ein 21-jähriger Mann am
frühen Samstagmorgen (22.09.2018) gegen 04:00 Uhr auf einer Wartebank
eingeschlafen, als ihm die Unbekannten sein Mobiltelefon der Marke
Apple im Wert von rund 790,- EUR entwendeten. Ebenfalls eingeschlafen
war in der Nacht zum Sonntag (23.09.2018) gegen 01:45 Uhr ein
31-jähriger Reisender auf der Wartebank im Bereich des
Treppenaufganges zur Lautenschlager Straße. Als er etwa 45 Minuten
später wieder aufwachte, bemerkte er den Diebstahl seines
Mobiltelefons der Marke Apple im Wert von etwa 1.000,- EUR. Die vor
Ort befindliche Videokamera zeichnete die Tathandlung auf. Demnach
handelte es sich bei dem mutmaßlichen Täter um einen 35- bis
45-jährigen Mann mit dunklerem Teint, welcher mit einer dunklen
Kapuzenjacke, einer dunklen Hose sowie hellen Sportschuhen bekleidet
war und einen Rucksack mit sich führte. Sachdienliche Hinweise zu den
Vorfällen oder den Tätern nimmt die Bundespolizei unter der
Telefonnummer +49711870350 entgegen.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Stuttgart
Pressestelle
Meriam Kielneker
Telefon: 0711 / 55049 - 109
E-Mail: bpoli.stuttgart.oea(at)polizei.bund.de
www.bundespolizei.de
http://www.twitter.com/bpol_bw
Original-Content von: Bundespolizeiinspektion Stuttgart, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 24.09.2018 - 14:17 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1983329
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: BPOLI S
Stadt:
stuttgart
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Schlafenden Reisenden die Handys gestohlen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Bundespolizeiinspektion Stuttgart (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).