Fahndungserfolg der Bundespolizei am Airport Weeze; mit Haftbefehlen gesuchter Niederländer konnte Haftstrafe durch Zahlung der Geldstrafe abwenden
(ots) -
Am Dienstagmorgen, 25. September 2018, kontrollierte die
Bundespolizei am Airport Weeze einen 27-Jährigen Niederländer im
Rahmen der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle eines Fluges nach
Tanger / Marokko. Die Personalienüberprüfung in den polizeilichen
Fahndungssystemen ergab, dass gleich zwei Staatsanwaltschaften den
Reisenden mit Haftbefehl suchten. Wegen Betruges wurde er durch die
Staatsanwaltschaft in Duisburg (300 Euro Geldstrafe oder 30 Tage
Ersatzfreiheitsstrafe) und durch die Staatsanwaltschaft Osnabrück
wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis und Verstoß gegen das
Betäubungsmittelgesetz (800 Euro Geldstrafe oder 40 Tage
Restfreiheitsstrafe) gesucht. Da der Niederländer die Geldstrafen in
Höhe von 1448,36 Euro einschließlich der angefallenen Kosten
bezahlte, durfte er nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen
weiterreisen.
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Datum: 25.09.2018 - 13:32 Uhr
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