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Zoll am Frankfurter Flughafen stellt 2.109 Glühbirnen für Kraftfahrzeuge mit gefälschtem TÜV- Kennzeichen sicher

ID: 1985971

(ots) -
Am 10. August kontrollierten Zollbedienstete des Hauptzollamtes
Frankfurt am Main eine Luftfrachtsendung aus China. Dabei öffneten
sie fünf Pakete und stellten darin Glühbirnen für Kraftfahrzeuge
fest. Neben der Modellbezeichnung waren deren Verpackungen mit der
Wort- und Bildmarke "TÜV" beschriftet. Die Bezeichnung der Prüfstelle
war jedoch nicht vor-handen. Somit ergab sich der Verdacht, dass die
Wort- und Bildmarke "TÜV" widerrechtlich angebracht wurde. Die
Glühbirnen wurden daher sichergestellt.

"Insgesamt handelte es sich um 2.109 Glühbirnen für
Kraftfahrzeuge. Mittlerweile wurde auch der Verdacht der
widerrechtlichen Verwendung vom TÜV- Markenverbund bestätigt. Die aus
dem Verkehr gezogenen Birnen werden vernichtet", so Isabell Gillmann,
Pressesprecherin beim Hauptzollamt Frankfurt am Main.

Zusatzinformation: Lt. "VdTÜV Verband der TÜV e.V" steht die Marke
"TÜV" für Sicherheit und Vertrauen. Damit Verbraucher sich darauf
verlassen können, darf diese auch nur von TÜV- Unternehmen verwendet
werden. Nicht- TÜV geprüfte Autobirnen könnten z. B. zu hell leuchten
und so andere blenden, was zu schweren Autounfällen führen kann. Eine
weitere Gefahr ist eine nichtausreichende Isolierung, was zu
Kurzschlüssen und somit auch zu Schäden am Fahrzeug führen kann.

Das Hauptzollamt Frankfurt am Main ist zertifizierter Arbeitgeber
nach dem audit "berufund-familie". Wir bieten Ausbildungsplätze an.
Näheres unter www.zoll.de - Beruf und Karriere.




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Frankfurt am Main
Stabsstelle Kommunikation
Isabell Gillmann
Telefon: 069 / 690-74189
E-Mail: presse.hza-ffm(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

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Datum: 28.09.2018 - 09:00 Uhr
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