ProSOS

ProSOS - Portal fuer Sicherheit, Rettung und Schutz

 

Innenminister Caffier weist Behauptungen des Flüchtlingsrats entschieden zurück

ID: 1986326

(ots) - Innenminister Lorenz Caffier hat die vom
Flüchtlingsrat Mecklenburg-Vorpommern erhobenen Vorwürfe im
Zusammenhang mit der Unterbringung und Versorgung in den
Erstaufnahmeeinrichtungen Nostorf-Horst und Stern Buchholz
entschieden zurückgewiesen. "Die in Nostorf-Horst und Stern Buchholz
untergebrachten Menschen werden durch den Betreiber der Einrichtung,
die Malteser Werke gGmbH, seit vielen Jahren sehr gut betreut und
versorgt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen rund um die Uhr
als Ansprechpartner für die Bewohner zur Verfügung und es werden vom
Landesamt für innere Verwaltung die gesetzliche Vorgaben umgesetzt."

Zu einigen der Aussagen und Vorwürfen des Flüchtlingsrates
Mecklenburg-Vorpommern im Einzelnen:

"In Mecklenburg-Vorpommern werden Schutzsuchende schon jetzt in
den Erstaufnahmeeinrichtungen in Einzelfällen auch länger als 18
Monate festgehalten."

Abgelehnte Asylbewerber bzw. vollziehbar ausreisepflichtige
Ausländer verbleiben entsprechend den rechtlichen Vorgaben bis zur
Abschiebung in der Erstaufnahmeeinrichtung (6-24 Monate). "Kinder im
schulpflichtigen Alter werden nicht formal beschult."

Für in der Erstaufnahmeeinrichtung aufhältige Kinder besteht keine
Schulpflicht.

"Die Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen in den
Erstaufnahmeeinrichtungen durch das Land Mecklenburg-Vorpommern
widersprechen den Standards, die den übrigen
Gemeinschaftsunterkünften in Mecklenburg-Vorpommern behördlich
vorgeschrieben sind."

Die Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) wird seit Jahren durch die
Malteser Werke gGmbH betrieben. Die Malteser gGmbH hatte sich
wiederholt im Ergebnis europaweiter Vergabeverfahren durchgesetzt.
Sie verfügt umfänglich über qualifiziertes Personal zur Betreuung der
Bewohner der EAE. Zum Betreuungsumfang zählen u. a.




Betreuer/Ansprechpartner rund um die Uhr in den Wohnhäusern,
Mitarbeiter/innen mit sozial(pädagogischer) Ausbildung zur
kulturellen, sozialen, und sportlichen Betreuung der Bewohner
allgemein sowie zur Umsetzung einer schulvorbereitenden Betreuung
der Kinder. Die Betreuungskonzeption der Malteser gGmbH entspricht
aktuellen europäischen Standards. Die Malteser gehören im
bundesdeutschen Vergleich hinsichtlich der Betreuung von
Schutzsuchenden zu den führenden Verbänden der freien
Wohlfahrtspflege. Die EAE verfügt im Übrigen über die gebotenen
Schutzräume für besonders Schutzbedürftige. Das Landesamt für innere
Verwaltung (LAiV) trifft zudem entsprechende organisatorische
Maßnahmen (räumliche Trennung, Verlegung etc). Kontrollgänge der
Mitarbeiter/innen des Wachschutzes richten sich nicht gegen die
Bewohner sondern wirken präventiv gegen Gewalt in der EAE. Vielfach
konnten die hier eingesetzten Kräfte bei Vorkommnissen bzw.
Konflikten zwischen den Bewohnern deeskalieren.

"Besonders ausgrenzend ist die Unterbringung in Nostorf-Horst bei
Boizenburg. Anders als bei Stern Buchholz oder bei anderen kommunalen
Unterkünften, befindet sich diese Erstaufnahmeeinrichtung nicht in
einer Stadt oder einem Dorf. Das führt zu großen Problemen bei der
Erreichbarkeit von Rechtsanwälten, Ärzten und anderen
Unterstützungsangeboten. Effektiver Zugang zum Recht ist so nicht
gegeben."

Die ambulante Betreuung ist vertraglich über die KMG Klinik
Boizenburg abgesichert. Notwendige Behandlungen in Krankenhäusern
oder bei Fachärzten werden unverzüglich eingeleitet. Hier gibt es
keinerlei Unterschiede zur medizinischen Versorgung der einheimischen
Bevölkerung. Auch Erreichbarkeit zu Rechtsanwälten ist gegeben und
der Zugang zu Unterstützungsangeboten wird bei Bedarf organisiert.

"Zusätzlich können die dort lebenden Flüchtlinge, anders als
sonst, nur in einer Kantine essen und sich nicht selbst versorgen."

Es handelt sich um eine Unterkunft (Erstaufnahmeeinrichtung des
Landes) mit zentraler regelmäßiger Essensversorgung.
Kücheneinrichtungen sind auf den Zimmern nicht vorhanden. Daher ist
es aus Gründen der Hygiene und des Brandschutzes untersagt, auf den
Zimmern Mahlzeiten zuzubereiten. Die Bewohner werden entsprechend
belehrt.

"In der vorgelagerten Einrichtung gibt es nicht einmal das
Kantinenessen, die Assiettenversorgung ist äußerst knapp bemessen.
Die Geflüchteten in der vorgelagerten Einrichtung hungern. (siehe
Fotos im Mailanhang)"

Kernaufgabe der Vorgelagerten Unterkunftseinrichtung (VUE) ist die
Aufnahme insbesondere von Neuzugängen. Die Aufnahme und Unterbringung
obliegt dem Betreiber der EAE. Sie ist vertraglich geregelt und soll
eine Dauer von drei Tagen nicht überschreiten. Diese Frist wird
weitestgehend eingehalten und überbrückt lediglich die Zeit, in der
das Landesamt für innere Verwaltung selbst nicht tätig ist, also
insbesondere die Zeit nach Dienstschluss und an Wochenenden. Nach §
62 AsylG müssen Neuzugänge (Asylsuchende die sich erstmals in einer
Aufnahmeeinrichtung melden) medizinisch untersucht sein, bevor sie in
eine Gemeinschaftsunterkunft einziehen können. Bis das erfolgt ist,
werden die Asylsuchenden in der VUE untergebracht. Die Asylbewerber
in der VUE werden bei Ankunft umgehend mit einem vorbereiteten
Lunchpaket und Getränken versorgt. Warmes Mittagessen bekommen die
Asylsuchenden in einer Warmverpackung. Auf Nachfrage bekommen Sie
auch eine zweite Portion. Frühstück und Abendessen wird aus der
Kantine angeliefert.




Rückfragen bitte an:

Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern
Pressestelle
Marion Schlender
Telefon: 0385/588-2003
E-Mail: marion.schlender(at)im.mv-regierung.de
http://www.regierung-mv.de

Original-Content von: Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern, übermittelt durch news aktuell

Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden   Meppen - Zeugen eines Verkehrsunfalls gesucht
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 28.09.2018 - 13:17 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1986326
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: IM-MV
Stadt:

Schwerin



Kategorie:

Polizeimeldungen



Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
" Innenminister Caffier weist Behauptungen des Flüchtlingsrats entschieden zurück"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Ministerium f (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Ministerium f