181002-6-K Lastwagenfahrer nach Auffahrunfall eingeklemmt
(ots) - Bei einem Auffahrunfall auf der Bundesautobahn 1 ist
gestern Abend (1. Oktober) ein Lastwagenfahrer (53) in seinem
Führerhaus eingeklemmt worden. Rettungskräfte befreiten den
Schwerverletzten und brachten ihn in einem Rettungshubschrauber in
ein Krankenhaus. Die behandelnden Ärzte beschreiben den
Gesundheitszustand des Patienten derzeit als stabil.
Nach ersten Ermittlungen war ein Lastwagenfahrer (53) mit seinem
Sattelzug gegen 18 Uhr auf der A 1 in Fahrtrichtung Saarbrücken
unterwegs. Kurz vor dem Autobahnkreuz Leverkusen hatte sich ein
Rückstau gebildet. Trotz einer Gefahrenbremsung fuhr der 53-Jährige
aus bislang ungeklärtem Grund von hinten auf einen vorausfahrenden
Lastwagen (Fahrer 32) auf.
Ein nachfolgender Audi-Fahrer (44) konnte nicht mehr ausweichen
und kollidierte mit dem Heck des Sattelzuges.
Für die Dauer der Rettungsarbeiten und der Unfallaufnahme sperrten
Polizisten die betroffene Richtungsfahrbahn ab. In Folge des Unfalls
staute sich der Verkehr mehrere Kilometer. Das Verkehrskommissariat 2
hat die Ermittlungen zu dem Verkehrsunfall aufgenommen. (jk)
Rückfragen von Medienvertretern bitte an:
Polizeipräsidium Köln
Pressestelle
Walter-Pauli-Ring 2-6
51103 Köln
Telefon: 0221/229 5555
e-Mail: pressestelle.koeln(at)polizei.nrw.de
https://koeln.polizei.nrw
Original-Content von: Polizei Köln, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 02.10.2018 - 14:44 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1988772
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-K
Stadt:
Köln
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" 181002-6-K Lastwagenfahrer nach Auffahrunfall eingeklemmt"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizei K (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).