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Zwei Festnahmen im Stuttgarter Hauptbahnhof

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(ots) - Beamte der Bundespolizei haben am Dienstagabend
(02.10.2018) und Mittwochnachmittag (03.10.2018) einen 44- und
61-Jährigen im Stuttgarter Hauptbahnhof festgenommen. Die
Polizeibeamten überprüften die Personalien der Männer im Rahmen von
Personenkontrollen. Hierbei stellte sich heraus, dass der bereits
wegen Trunkenheit im Verkehr verurteilte 44-jährige deutsche
Staatsangehörige von der Staatsanwaltschaft Stuttgart mit einem
Vollstreckungshaftbefehl gesucht wurde, da er die geforderte
Geldstrafe nicht bezahlt hatte. Der bereits wegen Diebstahls
verurteilte 61-jährige deutsche Staatsangehörige wurde von der
Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth mit einem Vollstreckungshaftbefehl
gesucht. Da der im Landkreis Böblingen wohnende 44-Jährige die noch
offene Strafe begleichen konnte, blieb ihm eine Ersatzfreiheitsstrafe
von 89 Tagen erspart. Bei der Durchsuchung des Mannes fanden die
Bundespolizisten zudem eine geringe Menge an Betäubungsmitteln auf,
weshalb er nun mit einem Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das
Betäubungsmittelgesetz rechnen muss. Auch der 61-jährige Wohnsitzlose
musste die ersatzweise Freiheitsstrafe von 10 Tagen nicht antreten,
da er ebenfalls die Geldstrafe bezahlen konnte.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Stuttgart
Pressestelle
Daniel Kroh
Telefon: 0711 / 55049 - 107
E-Mail: bpoli.stuttgart.oea(at)polizei.bund.de
www.bundespolizei.de
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Datum: 04.10.2018 - 15:51 Uhr
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