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Bekannter zahlt Geldstrafe

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(ots) - Die Reise zu ihrem Schweizer Wohnort
hätte für eine 35-Jährige am Freitagmittag beinahe im Gefängnis
geendet. Zuvor war sie bei einer Kontrolle durch eine Streife der
Gemeinsamen operativen Dienstgruppe (GoD) bestehende aus
Bundespolizei und Schweizer Grenzwache in einem Fernzug zwischen
Freiburg und Basel überprüft worden. Dabei stellten die
Bundespolizisten fest, dass gegen die deutsche Staatsangehörige ein
Haftbefehl wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis und Entfernen vom
Unfallort vorliegt. Die Justiz in Oldenburg hatte sie zu einer
Freiheitsstrafe von 50 Tagen verurteilt. Der Frau selbst war es nicht
möglich die Ersatzgeldstrafe in Höhe von 1500 Euro zu begleichen. Ein
Bekannter von ihre konnte es und nachdem dieser den Betrag beim
Bundespolizeirevier in Freiburg eingezahlt hatte durfte sie ihre
Heimreise fortsetzen.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Weil am Rhein
Katharina Keßler
Telefon: 07628 8059-104
E-Mail: bpoli.weil.oea(at)polizei.bund.de
http://www.polizei.bund.de
Twitter: https://twitter.com/bpol_bw

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Datum: 08.10.2018 - 08:21 Uhr
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