181009.1 Kiel: Pkw-Aufbrecher mit Pistoleüberspannt den Bogen
(ots) - Freitagabend, den 05.10.2018, führte ein Täter in den
Nachtstunden zwischen 22 Uhr und 1 Uhr drei Diebstähle aus
verschiedenen Pkw durch. Nach jeder Einzeltat nahm die Polizei den
polizeibekannten Kieler vorläufig fest. Zwei Mal durfte der
43-Jährige gehen. Nach der dritten Tat und vorläufigen Festnahme
verbrachte der Täter die Nacht im Gewahrsam und bekam Zeit über das
Erlebte nachzudenken.
Der polizeibekannte Täter schlenderte Freitag in den späten
Abendstunden augenscheinlich ziellos durch Kiel und fiel damit
Zivilbeamten des 3. Polizeireiver Kiel ins Auge. Er "prüfte" auf
seinem Spaziergang den Verschlusszustand vieler geparkter Pkw. Die
Zivilkräfte nahmen den Aufbrecher gegen 22 Uhr das erste Mal am
Schrevenpark vorläufig fest. Kurz zuvor habe er eine Heckscheibe
eines geparkten Volvo mit einer Gasdruckpistole eingeschossen.
Nach Beendigung der Maßnahmen auf dem 3. Polizeirevier setzte man
den Täter gegen 23:30 Uhr ohne Pistole auf freien Fuß und entschloss
sich zu einer weiteren kurzfristigen Beobachtung, was dazu führte,
dass nur wenige Minuten später am Schützenpark eine erneute
vorläufige Festnahme durch die selben Beamten des selben Täters
erfolgte. In diesem Fall durchsuchte der Täter einen geparkten,
unverschlossenen Pkw.
Die Beamten entließen den bislang uneinsichtigen Täter und hofften
auf das Gute, vertrauten jedoch ihrem Bauchgefühl und beobachteten
die Person erneut. Das Bauchgefühl enttäuschte nicht. Die dritte und
damit letzte vorläufige Festnahme des Täters erfolgte gegen 1 Uhr
nachts im Bereich Geibelplatz. Auch hier war der scheinbar wahllose
Inhalt, wie Getränkedosen, Schlüssel, Zigaretten eines
unverschlossenen, geparkten Pkw nicht sicher. Der Bogen der
eingesetzten Beamten und auch der rechtlichen Möglichkeiten war damit
überspannt. Der Täter verbrachte die restlichen Nachtstunden im
Polizeigewahrsam und bekam Zeit, das eigene Handeln zu überdenken.
Neben Übernachtunskosten warten eingeleitete Strafverfahren wegen
Diebstahl, Diebstahl im besonders schweren Fall, Diebstahl mit Waffen
sowie ein Verstoß gegen das Waffengesetz auf den uneinsichtigen
Kieler.
Philip Hunecke
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Datum: 09.10.2018 - 10:51 Uhr
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