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Schlechter Stil

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(ots) -

Auf dem Parkplatz eines Supermarktes in der Saarbrücker Straße sind
zwei sogenannte "Mutter-Kind-Parkplätze, auch als
"Familienparkplätze" bezeichnet, markiert. Als eine 41-jährige Frau
am Dienstag eine junge PKW-Fahrerin ansprach, dass sie ohne Kind auf
dem speziellen Parkplatz steht, wäre sie von dieser beleidigt worden.

In der StVO ist dieses besondere "Angebot" auf größeren Parkflächen
von Einkaufsmärkten nicht geregelt. Eine zweckentfremdete Nutzung ist
somit nicht ordnungswidrig. Dennoch werden diese etwas breiteren
Parkboxen für Personen mit kleinen Kindern geschaffen. Die Türen
können weit geöffnet werden und der Eingang zum Markt ist regelmäßig
in der Nähe.
Wer sich an den Wunsch des Parkplatz-Betreibers bezüglich seines
"Service-Angebotes" hält, beweist somit eine "gute Kinderstube". Wer
allerdings einen "Hinweisgeber" beleidigt, muss mit einer
Strafverfolgung rechnen.




Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Kaiserslautern

Telefon: 0631 369-1080
www.polizei.rlp.de/pd.kaiserslautern

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Datum: 10.10.2018 - 14:41 Uhr
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