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Einbruchschutz in der dunklen Jahreszeit - Polizei und VKP geben Tipps zum Thema "Sicherheit rund ums Haus" - 2. Beitrag: Sicherung und Beschaffenheit von Fenstern

ID: 1994664

(ots) -
Wohnungseinbruch in der dunklen Jahreszeit beeinträchtigt bei
jedem Menschen das Sicherheitsgefühl.

Den Betroffenen machen die Verletzung der Privatsphäre, das
verloren gegangene Sicherheitsgefühl zu schaffen, psychische
Belastungen stehen meist vor den rein materiellen Schäden.

Umso wichtiger ist es, dass die Einbrecher erst gar nicht ins Haus
gelangen können.

Die Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland startete bereits in
der letzten Woche ihre Aufklärungskampagne, um die Bürgerinnen und
Bürger rund um das Thema Einbruchschutz zu informieren. Diese
Informationsoffensive erfolgt gemeinsam mit dem Verein zur Förderung
kommunaler Prävention (VKP).

Zum Thema Einbruchschutz werden fortan Hinweise zur Sicherung des
Hauses, Verhaltenshinweise und Hinweise für Messen veröffentlicht.
Nach dem ersten Beitrag, der sich mit der Sicherung von Türen
beschäftigte, stehen heute die Fenster im Fokus:

Übliche Fensterkonstruktionen bieten in der Regel keinen Schutz -
meist werden sie vom Einbrecher mit einfachem Werkzeug aufgehebelt.
Besonders gefährdet sind leicht erreichbare Fenster-, Terrassen- und
Balkontüren.

+++ Worauf kommt es aber bei Fensterrahmen, Beschlägen und
Verglasungen an? +++

In diesem Beitrag aber auch in einem persönlichen
Beratungsgespräch mit dem Präventionsteam der Polizeiinspektion
Wilhelmshaven / Friesland finden Sie die Antworten! Überprüfen Sie
allerdings auch Ihr eigenes Verhalten und beachten Sie folgende
Hinweise:

Verschließen Sie die Fenster, Balkon- und Terrassentüren auch bei
kurzer Abwesenheit. Vorsicht! Gekippte Fenster sind offene Fenster
und von Einbrechern leicht zu öffnen. Rollläden sollten zur Nachtzeit
- und keinesfalls tagsüber - geschlossen werden, damit sie nicht




sofort Ihre Abwesenheit signalisieren.

+++ Geprüfte einbruchhemmende Fenster, Balkon- und Terrassentüren
+++

Bei Neu- und Umbauten erhält man durch den Einbau geprüfter
einbruchhemmender Fenster und Fenstertüren (Balkon- und
Terrassentüren) nach DIN EN 1627 (mindestens Widerstandsklasse [RC]
2) einen guten Einbruchschutz. Diese Fenster werden einer
praxisgerechten Einbruchprüfung unterzogen. So ist sichergestellt,
dass es in der Gesamtkonstruktion (Rahmen, Beschlag, Verglasung)
keinen Schwachpunkt gibt. Es handelt sich damit um ein Fensterelement
"aus einem Guss".

+++ Widerstandsklassen +++

Einbruchhemmende Fenster werden in sieben Widerstandsklassen [RC]
1 N bis [RC] 6 eingeteilt, wobei [RC] 6 für die höchste
Widerstandsklasse steht. Die Einsatzmöglichkeiten sollten im Rahmen
einer (kriminal-) polizeilichen Beratung geklärt werden.

Die Widerstandsklasse [RC] 1 N kann als Grundsicherung für Fenster
bei erhöhtem Einbau eingesetzt werden, wenn mangels Standfläche (z.B.
Balkon) eine Aufstiegshilfe erforderlich ist. In der
Widerstandsklasse [RC] 2 N wird auf die Sicherheitsverglasung
verzichtet. Dies ist nur empfehlenswert, wenn kein direkter Angriff
auf die Verglasung zu erwarten ist.

Uneingeschränkt empfehlenswert sind Fenster ab der
Widerstandsklasse [RC] 2. Gleichwertig sind Fenster, die nach der
bisherigen, bis September 2011 gültigen Vornorm, der DIN V ENV 1627,
geprüft wurden.

+++ Sicherstellung der Qualität (Zertifizierung) +++

Die Erfahrung zeigt, dass die Herstellung einbruchhemmender
Fenster eine besonders hohe Verarbeitungsgenauigkeit erfordert. Um
sicherzustellen, dass die Fenster auch wirklich entsprechend dem
geprüften Musterfenster gefertigt werden, sollte die Produktion einer
laufenden neutralen Qualitätsüberwachung mit regelmäßigen
Kontrollprüfungen unterliegen. Wie dies erkennbar ist, wird Ihnen im
Rahmen der (kriminal-) polizeilichen Beratung gerne erklärt.

+++ Kellerfenster +++

Handelt es sich bei den Kellerfenstern um "normale"
Fensterkonstruktionen, z.B. in Souterrain-Wohnungen, empfiehlt es
sich, diese wie Erdgeschossfenster zu sichern oder mit Gittern
auszustatten.

+++ Nachrüstung +++

Der Einbruchschutz von Fenstern kann im Nachhinein immer noch
deutlich verbessert werden.

Einbruchhemmende Fensterbeschläge und abschließbarer Fenstergriff
/ aufschraubbare Zusatzschlösser

Einfache Fensterbeschläge haben keine einbruchhemmende Wirkung.
Geprüfte einbruchhemmende Fensterbeschläge nach DIN 18104 in
Verbindung mit abschließbaren Fenstergriffen erhöhen den
Einbruchschutz.

Bei Holz- oder Kunststofffenstern mit Einhand-Drehkippbeschlägen
kann der vorhandene Beschlag vom Fachbetrieb häufig um
Sicherheitselemente erweitert bzw. gegen einen einbruchhemmenden
Beschlag ausgetauscht werden. Abschließbare Fenstergriffe allein
reichen nicht aus, weil sie keinen Aufhebeschutz bieten. Ihre
Anwendung ist nur in Verbindung mit einem einbruchhemmenden
Fensterbeschlag sinnvoll. Ob Ihre Fenster für eine solche Nachrüstung
geeignet sind, sollte mit der (kriminal-) polizeilichen
Beratungsstelle bzw. dem Fachbetrieb besprochen werden. Eine
Nachrüstung mit aufschraubbaren Zusatzsicherungen ist immer möglich.
Wichtig ist auch hier eine fachgerechte Montage. Die Sicherung sollte
mindestens an der Griff- und Bandseite erfolgen. Griffseitige
Zusatzsicherungen müssen abschließbar sein.

+++ Verglasungen +++

Übliche Isolierverglasungen haben keine einbruchhemmende Wirkung.
Je nach Gefährdung können im Einzelfall einbruchhemmende
Verbundsicherheitsgläser nach DIN EN 356 ab der Klasse P 4 A
nachgerüstet werden. Ob dies möglich ist, klären Sie am besten in
Rücksprache mit dem Präventionsteam bzw. dem Fachbetrieb.

+++ Gitter +++

Fenster, vor allem häufig gekippte, wie z.B. WC-Fenster, können
mit einem Fenstergitter gesichert werden. Wichtig sind die Stabilität
des Gitters, die fachgerechte Befestigung und die Sicherung gegen
Demontage.

Durch den Einbau geprüfter einbruchhemmender Gitter nach DIN EN
1627 (mindestens Widerstandsklasse [RC] 2) erhält man einen guten
Einbruchschutz. Die Gitterelemente werden einer praxisgerechten
Einbruchprüfung unterzogen. So ist sichergestellt, dass es in der
Gesamtkonstruktion keinen Schwachpunkt gibt (z.B. Anbindung an das
Mauerwerk).

Falls geprüfte Gitter nicht in Frage kommen, genügt manchmal auch
ein vom Schlosser gefertigtes Gitter, das nach folgenden Merkmalen
gefertigt ist:

mindestens 18 mm dicke Gitterstäbe Abstand der Gitterstäbe maximal
12 cm Berühungspunkte der Gitterstäbe verschweißt massive Befestigung
im Baukörper mit auf den Wandaufbau abgestimmten, nicht
demontierbaren Befestigungsmitteln mehr als vier Befestigungspunkte

Bei Kellerfenstern mit massiven Stahllochblenden müssen diese
stabil im Mauerwerk verankert und gegen das Öffnen gesichert werden,
z.B. mit einem Hangschloss oder durch eine Verschraubung der Rahmen.
Andere mögliche Sicherungen sind feststehende Gitter, raumseitig
montierte, abschließbare Fenstergitter oder vorgelegte Riegelstangen,
z.B. aus Flachstahl. Auch Betongitter schützen vor Einbruch. In
Kellerlichtschächten können Täter meist ungesehen "arbeiten".
Betonierten Kellerlichtschächten sollte beim Neubau der Vorzug
gegeben werden. Sie lassen sich mechanisch besonders gut sichern.
Eine effektive Sicherungsart sind Rollenrostsicherungen. Eine gute
einbruchhemmende Wirkung haben auch Elemente aus stahlarmierten
Glasbetonbausteinen.

Kommt dies nicht in Frage, sollten die Gitterroste wenigstens mit
speziellen Abhebesicherungen (am besten an allen vier Ecken)
gesichert werden. Die Sicherungen, idealerweise aus Flacheisen,
sollten tief im Lichtschacht verankert sein.

Bei Kunststofflichtschächten wird die Befestigung im Mauerwerk
empfohlen, bei gut gesicherten Kellerlichtschächten kann auf eine
Sicherung der Kellerfenster selbst verzichtet werden.

+++ Ansprechpartner in der PI Wilhelmshaven/Friesland +++

In Wilhelmshaven steht ihnen Katja Reents, Beauftragte für
Kriminalprävention, unter der Rufnummer 04421-942-108 als
Ansprechpartnerin zur Verfügung.

Im Landkreis stehen weiterhin Wiard Wümkes, Sachbearbeiter
Prävention beim Polizeikommissariat Jever unter der Rufnummer
04461/9211-181 sowie Eugen Schnettler, Sachbearbeiter Prävention beim
Polizeikommissariat Varel unter der Rufnummer 04451/923-146 als
weitere Ansprechpartner zur Verfügung.

Das Präventionsteam bietet darüber hinaus zu diesem Thema Vorträge
und kostenlose persönliche Beratungen vor Ort an. Die Ansprechpartner
nennen Ihnen im Auftrag des Landeskriminalamtes Niedersachsens
"Herstellerverzeichnisse" über geprüfte einbruchhemmende Produkte und
Firmenanschriften, die diese Produkte anbieten.

Weitere Informationen finden sie unter:
www.polizei-wilhelmshaven.de




Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Wilhelmshaven / Friesland
Pressestelle Wilhelmshaven
Telefon: 04421/942-104
und am Wochenende über 04421 / 942-215
www.polizei-wilhelmshaven.de
www.twitter.com/Polizei_WHV_FRI

Original-Content von: Polizeiinspektion Wilhelmshaven / Friesland, übermittelt durch news aktuell


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Datum: 11.10.2018 - 15:25 Uhr
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