Lambsheim - Auf dem Fahrrad mit 1,95 Promille unterwegs
(ots) -
Weil er mit seinem Fahrrad ohne Licht in der Maxdorfer Straße in
Lambsheim unterwegs ist, wird ein 33-jähriger Lambsheimer um 04:00
Uhr am frühen Sonntagmorgen durch die Polizei kontrolliert. Dabei
riechen die Beamten Alkohol und der Radfahrer räumt auch ein feiern
gewesen zu sein. Ein Atemalkoholtest ergibt 1,95 Promille. Deshalb
wird ein Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr
gemäß § 316 StGB eingeleitet und eine Blutprobe entnommen.
In den letzten Tagen und Wochen fallen immer wieder Fahrradfahrer
mit hohen Alkoholwerten auf, welche sich der Folgen nicht bewusst
sind. Nach derzeitig geltender Rechtsprechung gilt ein Fahrradfahrer
ab einem Alkoholwert von 1,6 Promille als absolut fahruntüchtig und
macht sich nach § 316 StGB strafbar.
Bereits mit einem Alkoholwert zwischen 0,3 Promille und 1,59
Promille ist eine Strafbarkeit nach § 316 StGB möglich, wenn eine
"relative Fahruntüchtigkeit" vorliegt. Ein Fahrzeugführer ist, im
Gegensatz zu der "absoluten Fahruntüchtigkeit" ab 1,6 Promille,
"relativ Fahruntüchtig" wenn zu der Alkoholisierung eine sogenannte
Ausfallerscheinung, wie z.B. das Fahren in Schlangenlinien oder die
Verursachung eines Verkehrsunfalls hinzukommt.
Eine Entziehung der Fahrerlaubnis durch die Fahrerlaubnisbehörde
ist auch dann möglich, wenn ein Führerscheininhaber alkoholisiert mit
einem nicht führerscheinpflichtigen Fahrzeug, z.B. einem Fahrrad, am
öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt und sich hieraus Hinweise auf
eine Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen ergeben.
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Datum: 14.10.2018 - 10:58 Uhr
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