Verurteilte haben nicht auf Strafbefehle reagiert
(ots) - Weil zwei polnische Verurteilte (34, 39) bislang
nicht auf Strafbefehle reagiert hatten und auch nach ihrer Festnahme
nicht in der Lage waren, die offenen Geldstrafen zu bezahlen, kamen
sie nun in die Justizvollzugsanstalt.
Auf den 39-Jährigen trafen Bundespolizisten bei Kodersdorf in der
Nacht vom Samstag zum Sonntag. Bei der Überprüfung seiner Personalien
war festgestellt worden, dass die Staatsanwaltschaft Ingolstadt im
Juli dieses Jahres einen Vollstreckungshaftbefehl auf dessen
Personalien ausgestellt hatte. Grund für den Haftbefehl war eine vom
Amtsgericht Pfaffenhofen a. d. Ilm wegen Trunkenheit im Verkehr
erlassene Anordnung zur Zahlung von 2.400,00 Euro.
Der 34-Jährige war heute Morgen gegen 02.45 Uhr im Görlitzer
Stadtpark von der Bundespolizei festgenommen worden. In seinem Fall
hatte die Staatsanwaltschaft Mannheim den Vollstreckungshaftbefehl im
vergangenen Mai ausgefertigt. Die zuvor wegen
Straßenverkehrsgefährdung vom Amtsgericht Mannheim angeordnete Strafe
bezifferte sich auf 2.880,00 Euro.
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Datum: 15.10.2018 - 12:19 Uhr
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