Zwei Personen nach fortgesetzter Ruhestörung und Widerstand im Polizeigewahrsam
(ots) - In der Nacht von Montag auf Dienstag haben
Polizeibeamte wegen fortgesetzter Ruhestörung eine Gartenparty auf
der Katernberger Straße beendet. Bereits gegen 23:10 Uhr hatten
Anwohner wegen massiver Ruhestörung durch überlaute Musik die Polizei
verständigt. Die eingesetzten Beamten ermahnten die Feiernden zur
Ruhe, die drehten die Musik auch zunächst leiser. Gegen 01:45 Uhr
gingen erneut Anrufe wegen überlauten Partylärms bei der Polizei ein.
Die Beamten beendeten die Feier und erteilten den Anwesenden
Platzverweise. Ein 27-jähriger Gelsenkirchener pöbelte die Beamten
lautstark an, er hob drohend die Fäuste und baute sich vor ihnen auf.
Ein 30-jähriger Gelsenkirchener beleidigte die Polizisten aufs
Übelste und stellte sich Ihnen in den Weg. Die Polizeibeamten
ergriffen die beiden Gelsenkirchener und brachten sie ins Gewahrsam.
Der 27-jährige leistete erheblichen Widerstand. Er verletzte einen
39-jährigen Polizeibeamten leicht, der aber dienstfähig verblieb. Der
Gelsenkirchener war mit einem Atemalkoholtest einverstanden, der
ergab 1,92 Promille. Ein Arzt entnahm ihm eine Blutprobe. Der
27-Jährige führte ebenfalls freiwillig einen Atemalkoholtest durch,
der 1,1 Promille ergab. Die Beiden konnten das Gewahrsam wieder
verlassen, nachdem sie teilweise ausgenüchtert waren und sich
beruhigt hatten. Sie erwarten Strafverfahren wegen Widerstandes gegen
Vollstreckungsbeamte. Gegen den 27-Jährigen leiteten die Beamten
zusätzlich ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstoßes gegen
das Landesimmissionsschutzgesetz ein.
Rückfragen bitte an:
Polizei Gelsenkirchen
Katrin Schute
Telefon: 0209/365-2012
E-Mail: katrin.schute(at)polizei.nrw.de
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Datum: 16.10.2018 - 13:40 Uhr
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