Lüdinghausen, Ermen/Straftaten gegen das Waffengesetz
(ots) - Am 16.10.2018, gegen 18.25 Uhr meldete ein Jäger
der Polizei, dass er soeben mehrere Schüsse aus einer
Schnellfeuerwaffe aus einem Waldstück im Bereich Ermen/Schwarzer Damm
wahrgenommen habe. Durch die Zeugenaussage einer weiteren Jägerin
konnten drei männliche Personen auf einem angrenzenden Feld von den
eingesetzten Polizeibeamten gestellt werden. Die drei männlichen
Personen (18, 17, 17 Jahre) aus Lüdinghausen gaben an, in dem
Waldstück mit Gotchawaffen aufeinander geschossen zu haben und ihnen
ein Fehlverhalten nicht bewusst gewesen ist. Die drei Gotchawaffen
wurden versteckt unter Laub im Wald aufgefunden und von der Polizei
sichergestellt. Gegen die drei Personen wird nun ein Strafverfahren
wegen Verstoß gegen das Waffengesetz eingeleitet. Die Polizei weist
in diesem Zusammenhang darauf hin, das für Gotchawaffen die gleichen
Regeln gelten wie für sogenannte scharfe Schusswaffen. D. h., wer
irgendwo im Wald oder auf einer Wiese mit Gotchawaffen, ohne
Erlaubnis der Behörde schießt, begeht durch das damit gezeigte
"Führen" (Waffe zugriffsbereit und schussbereit) eine Straftat nach
dem Waffengesetz.
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Datum: 17.10.2018 - 10:38 Uhr
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